beitgeber dieser Aufweichung der Betriebsratsrechte zustimmt, ist auch nicht weiter verwunderlich.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, das also verstehen Sie unter einer „Modernisierung der Mitbestimmung“. Sie scheinen noch nie gehört zu haben, dass Burn-out-Erkrankungen sprunghaft ansteigen – jene körperliche, geistige und emotionale Erschöpfung aufgrund von Stress durch berufliche Überlastung. Davon sind nicht überwiegend die Akkordarbeiter betroffen, sondern genau jene Berufsgruppen, die Sie nunmehr mit diesem Gesetz zu Einzelvereinbarungen ohne Betriebsratszustimmung verdammen wollen.
Wie sieht denn die Realität für viele Arbeitnehmer gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aus? – Die Arbeitnehmer werden von ihren Arbeitgebern ein Angebot bekommen mit entsprechenden Leistungsprämien, zu dem sie nicht nein sagen können, weil sie den Job brauchen, weil sie eine Familie erhalten müssen und zu ernähren haben, und weil ihnen zudem von Ihnen – durch diesen Budgetentwurf – hunderte Euros gestohlen werden, weil ihnen Leistungen abverlangt werden, die sie kaum oder gar nicht erbringen werden können, und die sie genau in jenes Burn-out-Syndrom treiben werden.
Und da sagen Sie, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, diesen Schutz durch den Betriebsrat brauchen wir nicht mehr, den streichen wir, der ist nicht gesundheitsrelevant! – In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall, und wir von der FPÖ als soziale Heimatpartei werden einer solchen Aufweichung dieses Gesetzes sicherlich keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ. – Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)
14.57
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte, Frau Kollegin.
14.58
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes werden verschiedene Maßnahmen beschlossen, und ich bin der Meinung, dass gerade die wesentlichen Verbesserungen im Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung für jugendliche ArbeitnehmerInnen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Darüber hinaus darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Anpassung an die europäische Betriebsratsrichtlinie in Wirklichkeit ja auch eine wesentliche Verbesserung mit sich bringt.
Es hat bisher schon die Möglichkeit gegeben, den Europäischen Betriebsrat zu wählen. Diese Novelle bringt allerdings Präzisierungen, Verbesserungen, wenn es beispielsweise um die Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer geht, und künftig wird es auch Verwaltungsstrafen geben, wenn Bestimmungen dieser europäischen Betriebsratsrichtlinie verletzt werden.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass eine jahrzehntelange Forderung der Gewerkschaftsbewegung umgesetzt wird, nämlich bei Kündigungen die Verlängerung der Anfechtungsfrist durch die Arbeitnehmer. Diese Verlängerung von einer Woche auf zwei Wochen darf nicht kleingeredet werden. Das stellt meiner Überzeugung nach eine wesentliche Verbesserung, einen großen Fortschritt dar, wenn man bedenkt, dass die einwöchige Frist für die Arbeitnehmer bedeutet hat, dass bei Fristversäumnis sehr oft unzulässige Kündigungen nicht mehr bekämpft werden konnten – und dass das natürlich ein großer Rechtsnachteil für die betroffenen Arbeitnehmer war.
Gleichzeitig werden mit dieser Novelle aber auch die wirtschaftlichen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates ausgebaut. Das ist ja auch nicht nur irgendetwas! In Hinkunft müssen nämlich bei Umstrukturierungsmaßnahmen eines Unternehmens die
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