Betriebsräte rechtzeitig informiert werden, sodass sie auch rechtzeitig die Möglichkeit haben, Stellung zu beziehen.
Ganz, ganz wichtig und in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen ist natürlich, dass jugendliche ArbeitnehmerInnen mit dieser Novelle nun bis zum 23. Lebensjahr als Jugendvertrauensräte gewählt werden können. Das ist ja auch keine Selbstverständlichkeit! Das war eine jahrzehntelange Forderung der Gewerkschaftsjugend, und die wird jetzt mit dieser Novelle umgesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)
Dies war ja längst überfällig, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, denn die bisher festgelegte Möglichkeit einer Wahl bis zum 18. Lebensjahr entsprach ja nicht der Realität und auch nicht dem Lehrstellenmarkt, da viele Lehrlinge ihre Lehrstelle erst viel später antreten – im Alter von 16, 17 Jahren – und ihre Lehre auch entsprechend erst im Alter von 20 Jahren beenden. (Präsident Preineder übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ganz wichtig ist es natürlich auch, zu betonen, dass das passive Wahlrecht zum Betriebsrat nun von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt wird. Das ist auch eine wichtige Verbesserung im Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung. – Das habe ich vom Herrn Kollegen Krusche nicht gehört. (Bundesrat Krusche: Da haben Sie nicht gut zugehört! – Heiterkeit. – Bundesrat Mag. Klug: Es ist großzügig gehandhabt worden! – Bundesrätin Mühlwerth: Nein, er hat es gesagt! Da müssen Sie besser aufpassen!) – Das ist wahrscheinlich untergegangen.
Aufgrund dessen, dass diese jahrzehntelangen Forderungen umgesetzt wurden, erachten wir es als wichtig, diese Gesetzesnovelle zu beschließen. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluss auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.02
Präsident Martin Preineder: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.
15.02
Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach meinen Kollegen Lampel und Krusche darf auch ich heute meine erste Rede hier im Bundesrat halten – nur im Gegensatz zu Ihnen stamme ich aus Wien.
Wie Kollegin Duzdar schon erwähnt hat, enthalten die Neuerungen in diesen drei Gesetzen tatsächlich sehr viele Verbesserungen und bringen neben diesen Jugendbestimmungen sehr viele Dinge, die auch wir sehr begrüßen. Insgesamt sehen wir das als durchaus anerkennenswerten Schritt in Richtung Modernisierung.
Nichtsdestotrotz bleibt aus meiner und aus Sicht meiner Kolleginnen und Kollegen ein großer Wermutstropfen, und dieser betrifft tatsächlich den § 196 des Arbeitsverfassungsgesetzes (Bundesrat Mag. Klug: Nur 96! Ohne „hundert“! Da sind wir schon zu weit!) – pardon, den § 96; woran ich jetzt gedacht habe, weiß ich gar nicht – und die Verschlechterungen, auf die Herr Kollege Krusche schon eingegangen ist, wobei wir – und ich mache es jetzt kurz, damit das nicht wieder zu einer elendslangen Aufzählung wird – neben den gesundheitlichen Aspekten zwei wesentliche Punkte noch zusätzlich herausheben möchten.
Die Novelle dieses Passus macht die bisher genutzte Möglichkeit einer transparenten Gestaltung von Prämien und Zielvereinbarungssystemen unter Einbeziehung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte zunichte. Eine Schlechterstellung des Betriebsrates kann wirklich nicht als Modernisierung der Mitbestimmung bezeichnet werden, und jede Form der Reduzierung der Transparenz wird keine Vorteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen. Ein intransparentes Entlohnungssystem fördert den Kampf jeder gegen jeden um Prämien und Leistungen.
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