BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 78

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Betriebsräte rechtzeitig informiert werden, sodass sie auch rechtzeitig die Möglichkeit haben, Stellung zu beziehen.

Ganz, ganz wichtig und in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen ist natürlich, dass jugendliche ArbeitnehmerInnen mit dieser Novelle nun bis zum 23. Lebensjahr als Ju­gendvertrauensräte gewählt werden können. Das ist ja auch keine Selbstverständlich­keit! Das war eine jahrzehntelange Forderung der Gewerkschaftsjugend, und die wird jetzt mit dieser Novelle umgesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Dies war ja längst überfällig, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, denn die bisher festgelegte Möglichkeit einer Wahl bis zum 18. Lebensjahr entsprach ja nicht der Reali­tät und auch nicht dem Lehrstellenmarkt, da viele Lehrlinge ihre Lehrstelle erst viel spä­ter antreten – im Alter von 16, 17 Jahren – und ihre Lehre auch entsprechend erst im Al­ter von 20 Jahren beenden. (Präsident Preineder übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ganz wichtig ist es natürlich auch, zu betonen, dass das passive Wahlrecht zum Be­triebsrat nun von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt wird. Das ist auch eine wichtige Ver­besserung im Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung. – Das habe ich vom Herrn Kol­legen Krusche nicht gehört. (Bundesrat Krusche: Da haben Sie nicht gut zugehört! Heiterkeit. Bundesrat Mag. Klug: Es ist großzügig gehandhabt worden! Bundesrä­tin Mühlwerth: Nein, er hat es gesagt! Da müssen Sie besser aufpassen!) Das ist wahrscheinlich untergegangen.

Aufgrund dessen, dass diese jahrzehntelangen Forderungen umgesetzt wurden, erach­ten wir es als wichtig, diese Gesetzesnovelle zu beschließen. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluss auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.02


Präsident Martin Preineder: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Ki­ckert. – Bitte.

 


15.02.25

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach meinen Kollegen Lampel und Kru­sche darf auch ich heute meine erste Rede hier im Bundesrat halten – nur im Gegen­satz zu Ihnen stamme ich aus Wien.

Wie Kollegin Duzdar schon erwähnt hat, enthalten die Neuerungen in diesen drei Ge­setzen tatsächlich sehr viele Verbesserungen und bringen neben diesen Jugendbestim­mungen sehr viele Dinge, die auch wir sehr begrüßen. Insgesamt sehen wir das als durchaus anerkennenswerten Schritt in Richtung Modernisierung.

Nichtsdestotrotz bleibt aus meiner und aus Sicht meiner Kolleginnen und Kollegen ein großer Wermutstropfen, und dieser betrifft tatsächlich den § 196 des Arbeitsverfas­sungsgesetzes (Bundesrat Mag. Klug: Nur 96! Ohne „hundert“! Da sind wir schon zu weit!) – pardon, den § 96; woran ich jetzt gedacht habe, weiß ich gar nicht – und die Verschlechterungen, auf die Herr Kollege Krusche schon eingegangen ist, wobei wir – und ich mache es jetzt kurz, damit das nicht wieder zu einer elendslangen Aufzählung wird – neben den gesundheitlichen Aspekten zwei wesentliche Punkte noch zusätzlich herausheben möchten.

Die Novelle dieses Passus macht die bisher genutzte Möglichkeit einer transparenten Gestaltung von Prämien und Zielvereinbarungssystemen unter Einbeziehung der Be­triebsrätinnen und Betriebsräte zunichte. Eine Schlechterstellung des Betriebsrates kann wirklich nicht als Modernisierung der Mitbestimmung bezeichnet werden, und jede Form der Reduzierung der Transparenz wird keine Vorteile für die Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer bringen. Ein intransparentes Entlohnungssystem fördert den Kampf jeder gegen jeden um Prämien und Leistungen.

 


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