BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 79

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Ganz wesentlich ist es mir auch, hervorzuheben, dass diese intransparenten Systeme bei der Entlohnung zu einer stärkeren Benachteiligung von Frauen führen, die ja bei den Entlohnungssystemen sowieso benachteiligt sind.

Professor Konecny wird heute Vormittag wahrscheinlich größere Gesetzeskonvolute gemeint haben, als er gesagt hat, man kann nur entweder pauschal dafür oder pau­schal dagegen sein. Trotzdem wende ich seine Äußerung jetzt auf diese Gesetzesma­terie an und sage: Aufgrund der erwähnten Punkte werden meine Kolleginnen und ich diesem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht die Zustimmung geben können. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

15.05


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkog­ler. – Bitte.

 


15.05.51

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landar­beitsgesetz 1984 sind wichtige und gute Instrumentarien, um einen Interessenaus­gleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu gewährleisten. Sie geben den BetriebsrätInnen entsprechende Mitwirkungsrechte, die in so manch anderen Län­dern nicht selbstverständlich sind.

Deshalb ist es gut, dass diese Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte mit der vorlie­genden Regierungsvorlage der Zeit angepasst und verbessert werden. Einerseits geht es in dieser Vorlage um eine Anpassung einer Richtlinie der Europäischen Union. Ein zweiter sehr wichtiger Punkt beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Anhörung und der Unterrichtung, die präzisiert werden. Das Ziel dieser Präzisierung geht in jene Rich­tung, dass es zu einer effektiveren und besseren Umsetzung des sozialen Dialogs kommt und somit ganz einfach auch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Sinne der ArbeitnehmerInnen in diesem Bereich verbessert werden.

Auch die Frist für die Anfechtung von Kündigungen vor Gericht durch die Arbeitneh­merInnen von einer Woche auf zwei Wochen wird durch diese Vorlage verlängert. Dies war eine jahrzehntelange Forderung der Gewerkschaften, die damit umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren, es wurden von meinen VorrednerInnen noch einige andere Punkte, die verbessert wurden, aufgezählt. Ich habe nur zwei herausgenommen, die für mich wichtig waren. Ich meine, dass diese Novelle eine wichtige Voraussetzung für die nicht immer leichte Arbeit der vielen tausenden BetriebsrätInnen in unserem Land ist, denen unser Dank gebührt. – Auch deshalb stimmen wir dieser Gesetzesvorlage zu. (Bei­fall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

15.07


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.

 


15.08.01

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes ist aus meiner Sicht nur zu unterstützen. Vor allem scheint mir die Verlängerung der Anfechtungsfrist für Kün­digungen seitens des Arbeitnehmers als besonders wichtig. Diese Frist war mit einer Woche zweifelsfrei zu kurz bemessen und hatte sehr oft dazu geführt, dass Kündi­gungsanfechtungen nicht mehr eingebracht werden konnten.

 


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