BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 81

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den. – (Bundesrat Krusche: Dass Sie noch hier sein werden! – Heiterkeit.) Nein, Ent­schuldigung, ich nehme es ja ohnehin an. Sie sind ja erst frisch angelobt. (Bundesrätin Michalke: Neuwahlen können nur Sie machen!) Ich nehme also an, dass Sie dann nächstes Jahr die nächste Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz, die wir bereits ver­handeln, hier im Bundesrat beschließen werden. (Bundesrat Krusche: Da bin ich aber gespannt!) Das heißt, wir arbeiten step by step.

Ich weiche der Kritik am § 96 natürlich überhaupt nicht aus. Das wurde ja bereits im Plenum des Nationalrates von denselben beiden Parteien kritisch hinterfragt. Es ist auch keine Frage: Es gibt und gab auch im ÖGB Diskussionen über diesen Punkt. Das ist ja ganz logisch. Es ist ja nicht so, dass das alles „hurra“ ist.

Ich glaube, wir müssen ein bisschen auf das Jahr 2008 zurückblicken. Im Jahr 2008 hat der Oberste Gerichtshof etwas entschieden – Höchstgerichtserkenntnisse sind natür­lich wie immer anzuerkennen –, wodurch wir auf einmal einen gewissen Spagat „geerbt“ haben, nämlich: Bei der Gewinnbeteiligung hat der Betriebsrat kein Mitwirkungs­recht, bei der Zielerreichungsprämie hat er hingegen absolutes Mitwirkungsrecht. Das war das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2008, bei dem es darum ge­gangen ist, ob ein Prämiensystem, das auf Zielerreichung beruht, dem absoluten Veto­recht zu unterlegen ist. Herausgekommen ist: Gewinnbeteiligung nein, Zielerreichung ja.

Jetzt fragen wir einmal volkstümlich: Wo ist der Unterschied zwischen A und B? Wir haben dieses Erkenntnis aber, und ich stehe natürlich dazu und muss mich natürlich auch daran halten, das ist gar keine Frage.

Wir haben den § 96, so nehme ich an, gemeinsam etwas modelliert. Und Sie dürfen si­cher sein: Überall dort, wo ein System, ein Entlohnungssystem die Gefahr von Burn-out in sich birgt, überall dort ist es auch weiterhin eine Betriebsvereinbarung zwingend. Dessen dürfen Sie sich sicher sein. (Bundesrat Krusche: Wo steht das?) – Das steht in den Erläuterungen, und das wird auch so gelebt. Überall dort, wo die Gesundheits­gefährdung weiterhin gegeben ist, ist das so. – Wir leben nicht am Mond. Sie sind neu hier, Herr Bundesrat Krusche, darum kennen Sie mich diesbezüglich noch nicht so, aber ich würde darum bitten, mir nicht zu unterstellen, dass ich am Mond lebe. (Bun­desrätin Michalke: Warum nicht? Heiterkeit.) – Weil ich gerne hier auf der Erde lebe.

Sie können sicher sein, dass wir diesbezüglich informiert sind, da bei den Invaliditäts­pensionen der häufigste Grund des Pensionsantrages das Burn-out ist. Alle anderen Gründe sind nicht mehr so häufig. Die sozusagen klassischen Fälle im Zusammenhang mit dem Bewegungs- und Stützapparat sind schon sehr zurückgedrängt, denn 30 Jahre Arbeitnehmerschutz wirken sich irgendwann einmal aus. Demzufolge stehen das Burn-out und die psychischen Erkrankungen derzeit sehr im Vordergrund, und daher ist es auch so, dass dort, wo eine Gefahr von Burn-out besteht, weiterhin eine zwingende Mit­bestimmung gegeben ist. Entgeltsysteme, die auf Personalbeurteilung beruhen, sind ebenfalls zwingend mit dem Betriebsrat/der Betriebsrätin zu vereinbaren.

Langer Rede kurzer Sinn: Das wird eine marginale Änderung sein, und es wird überall dort, wo es eine vernünftige betriebliche Partnerschaft gibt – und ich unterstelle einmal grundsätzlich, dass es eine solche in den meisten Fällen gibt –, weiterhin eine Betriebs­vereinbarung geben. Wir werden sehr wenig Streitpunkte um diesen § 96 haben.

Sie gestatten mir aber, Ihnen am heutigen Tag – ich habe das vorgestern schon im Plenum des Nationalrates gemacht – zu berichten: Wir haben den höchsten Beschäf­tigtenstand seit vielen, vielen Jahren. Wir haben 3,4 Millionen Menschen in Beschäfti­gung. Dieser Stand bedeutet ein Plus von 60 000 gegenüber dem Vorjahr. Das muss man auch einmal dazusagen. Gegenüber 2008 ist das ein Plus von 7 000. Das heißt, all das, was die Bundesregierung einerseits an Gegensteuerungsmaßnahmen gesetzt


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