glieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 auf die SPÖ und 2 auf die FPÖ entfallen, und darüber hinaus
den EU-Ausschuss mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 auf die SPÖ und 2 auf die FPÖ entfallen,
neu zu wählen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind damit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Nach der Geschäftsordnung des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz von 1948 sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.
Diese Wahl ist für 17. Dezember dieses Jahres in Aussicht genommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Martin Preineder: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung eine Anfrage, und zwar 2777/J-BR, eingebracht wurde.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.
Als Sitzungstermin wird der 17. Dezember 2010, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Mittwoch, den 15. Dezember, ab 14 Uhr, vorgesehen.
Ich wünsche ein gutes Nachhausekommen!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 16.19 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien
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