BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 24

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Können Sie mir aber aufgrund dieser Situation vielleicht sagen: In welchen Bereichen verbleiben die Lehrlinge im Bundesdienst? – Ungefähr die Hälfte der Lehrlinge – so ha­ben Sie erwähnt – verbleibt ja. Es gibt ja sehr unterschiedliche Möglichkeiten.

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das ist ganz unterschiedlich. Ich weiß, dass zum Beispiel die Justiz ganz viele Lehrlin­ge im Moment beschäftigt hat – über 300 –, dass es Bereiche gibt, wo weniger be­schäftigt sind. Die meisten sind natürlich als Verwaltungsassistenten und –assistentin­nen beschäftigt. Das heißt, Sattlerin beim Bundesheer oder Flugzeugmechanikerin ist eher seltener. Ich denke, je seltener, desto größer ist die Behaltefrist, wenn es passt.

Im Bundeskanzleramt – das weiß ich – behalten wir 60 Prozent, also fast zwei Drittel der Lehrlinge. Es ist von Ressort zu Ressort sehr unterschiedlich. Das können wir ger­ne besprechen. Ich habe es jetzt nicht da und weiß es auch nicht auswendig, aber es kommt darauf an, wo wie viele Lehrlinge gerade aufgenommen wurden und wie auch die Nachfrage ist. Es geht nämlich auch darum, ob Pensionierungen anstehen und ob man dann die ausgelernten jungen Menschen als vollwertige MitarbeiterInnen auch be­halten kann.

Es kommt immer darauf an: Wie fluktuieren wir? Wie schaut es mit dem Personalplan aus? Können wir es von den Planstellen, von den Vollbeschäftigungsäquivalenten her auch leisten? Ab dann sind sie ja vollbeschäftigt und zählen als Vollbeschäftigungsäqui­valente.

 


Präsident Martin Preineder: Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Mag. Rausch gestellt.

 


Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Von den Lehrlingen zu einer anderen Gruppe junger Bediensteter im öf­fentlichen Dienst: Absolvierte Ausbildungen schlagen sich ja im Besoldungssystem des Bundesdienstes normalerweise in einer entsprechenden Einreihung nieder. Es gibt für den öffentlichen Dienst auf Bundesebene in wichtigen Bereichen auch schon Fach­hochschulstudiengänge, die zur Verleihung des Bachelor-Grades führen.

Ich bringe da folgende Beispiele: den Fachhochschul-Studiengang „Militärische Füh­rung“ an der Theresianischen Militärakademie, den Fachhochschul-Studiengang „Poli­zeiliche Führung“ an der FH Wiener Neustadt, den Fachhochschul-Studiengang „Public Management“ am Campus Wien, den Fachhochschul-Studiengang „Tax Management“ am Campus Wien und an den Pädagogischen Hochschulen die Grundausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, die auch zur Erlangung des Bachelor-Niveaus führt.

Meine Frage ist nun: Wann werden Sie, Frau Bundesminister, für Personen mit abge­schlossener Bachelor-Ausbildung im bestehenden Besoldungssystem eine akademi­sche Besoldung entsprechend der Studiendauer vorschlagen?

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Jetzt könnte ich es mir superleicht machen und sagen: Wenn die Ergebnisse der Ar­beitsgruppe, die wir intensivst betreiben, so ausschauen, dass wir das auch leisten kön­nen. Aber so leicht möchte ich mir das nicht machen.

Sie haben es selbst angesprochen: Es geht um die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die pragmatisiert sind, die Beamte/Beamtinnen sind und eine Zusatzausbildung gemacht ha­ben. Und genau für diese arbeiten wir noch an einer Lösung, wir haben sie noch nicht.

Für alle Neueintretenden, die Bachelor-Absolventinnen/-Absolventen sind, wo wir das Vorbildungsprinzip durch den Pragmatisierungsstopp ja nicht mehr haben, zählt, wie der


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