BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 127

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erste Land in Europa, das den Straftatbestand der wissentlichen Betrachtung von kin­derpornographischen Darstellungen eingeführt hat. Jetzt machen es uns die anderen Länder nach – Gott sei Dank, denn das gehört einheitlich geregelt, eigentlich weltweit, aber der erste Schritt ist Europa.

Ich habe vor, in den nächsten Tagen einen neuen Straftatbestand, nämlich den Tatbe­stand des Grooming beziehungsweise Cyber-Grooming, in Begutachtung zu schicken. Wir haben bereits einen Gesetzestext gebastelt.

Kinder, Jugendliche sind im Internet Gefahren ausgesetzt, wir alle wissen das. Jugend­liche flüchten sich in eine Scheinwelt im Internet, und es kommt immer häufiger vor, dass sich Erwachsene – meistens sind es ältere Herren – das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in den Chat-Rooms erschleichen, nämlich unter Vorspiegelung fal­scher Identität. Sie tun so, als ob sie junge Burschen wären, stellen Fotos von jungen, feschen Burschen ins Netz. Die Mädchen glauben, sie haben jetzt den Schwarm ihres Lebens entdeckt, verlieben sich. Aber diese Personen verschweigen ihr wahres Alter, und sie verschweigen vor allem ihre wahre Intention. Und die wahre Intention ist die sexuelle Kontaktaufnahme. Dieses Phänomen greift leider sehr um sich, und deswe­gen müssen wir jetzt sofort reagieren – und das tun wir auch.

Was das Internet betrifft, möchte ich noch eines sagen: Es ist in der Europäischen Uni­on eine heftige Debatte entbrannt, was die Frage betrifft, ob Internetseiten mit kinder­pornographischen Darstellungen nur gelöscht werden sollen oder ob man das Internet in diesen Fällen auch sperren kann.

Deutschland ist da sehr restriktiv. Dort sagt man, ein Sperren von Internetseiten würde sozusagen der Beginn einer Zensur sein, nämlich insofern, als man sagt, das wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Und ganz ehrlich: Dieser Meinung kann ich mich absolut nicht anschließen. Das ist ein sehr emotionales Thema. Wenn man sich einmal solche Seiten angeschaut hat – und ich war ja lange Zeit im Straflandesgericht –, dann, muss ich sagen, ist es sehr, sehr schwierig, dieses Thema nicht emotional zu sehen.

Ich bin der Meinung, es muss möglich sein, Internetseiten zu löschen, und wenn das nicht möglich ist, weil der Server eben im Ausland sitzt, dann muss es auch möglich sein, diese Seiten zu sperren. Denn wenn die Begriffe „Meinungsfreiheit“ und „Kinder­pornographie“ in einem Satz verwendet werden, dass ist das für mich absolut nicht vertretbar, und ich werde auf europäischer Ebene weiter dafür kämpfen. (Allgemeiner Beifall.)

Zur Kinderrechtskonvention will ich nur sagen: Es ist, glaube ich, am 13. Jänner eine Besprechung, ein Hearing mit dem zuständigen Staatssekretär Ostermayer geplant. Ich bin durchaus auch dafür, dass in dieser Richtung etwas weitergeht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.14


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

 


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