BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 128

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Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 3 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. No­vember 2010 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Bei­tritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte in­ternationaler Kindesentführung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

16.16.4218. Punkt

Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Ta­gesordnung.

Diese Wahl ist aufgrund der Ergebnisse der Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien beziehungsweise der darauf erfolgten Neuwahl des gegenständlichen Ausschus­ses erforderlich geworden.

Demzufolge sind von der ÖVP je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder, von der SPÖ je fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder und von der FPÖ je zwei Mitglieder und Ersatz­mitglieder für eine entsprechende Wahl vorzuschlagen.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Entsprechende Wahlvorschläge der Fraktionen liegen mir vor. (Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner erhebt sich von ihrem Sitzplatz und begibt sich zum Saalaus­gang.) – Ich verabschiede die Frau Bundesministerin. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

 


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