Die Wahlvorschläge lauten auf folgende Mitglieder:
Von der ÖVP wurden vorgeschlagen: Georg Keuschnigg (Tirol), Gottfried Kneifel (Oberösterreich), Edgar Mayer (Vorarlberg), Josef Saller (Salzburg), Gregor Hammerl (Steiermark) und Sonja Zwazl (Niederösterreich).
Von der SPÖ wurden vorgeschlagen: Wolfgang Beer (Wien), Ana Blatnik (Kärnten), Manfred Gruber (Salzburg), Inge Posch-Gruska (Burgenland), Johann Schweigkofler (Tirol).
Von der FPÖ wurden vorgeschlagen: Cornelia Michalke (Vorarlberg) und Peter Mitterer (Kärnten).
Die Wahlvorschläge für die Ersatzmitglieder lauten wie folgt:
Von der ÖVP vorgeschlagen: Dr. Magnus Brunner (Vorarlberg), Elisabeth Greiderer (Tirol), Mag. Michael Hammer (Oberösterreich), Mag. Harald Himmer (Wien), Martin Preineder (Niederösterreich) und Friedrich Reisinger (Steiermark).
Von der SPÖ vorgeschlagen: Mag. Gerald Klug (Steiermark), Johann Kraml (Oberösterreich), Juliane Lugsteiner (Niederösterreich), Mag. Susanne Neuwirth (Salzburg) und Stefan Schennach (Wien).
Von den Freiheitlichen vorgeschlagen: Hermann Brückl (Oberösterreich) und Gerd Krusche (Steiermark).
Ich werde die Abstimmung über diese Wahlvorschläge, sofern sich kein Einwand erhebt, unter einem vornehmen.
Da jeweils nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich durch Handzeichen abstimmen lassen.
Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den gegenständlichen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt. – Ich gratuliere.
Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 1. Halbjahr 2011
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen somit zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Da mit 1. Jänner 2011 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Oberösterreich übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Gottfried Kneifel, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Wahl der Vizepräsidentin und des Vizepräsidenten
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich werde die Wahl der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
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