BundesratStenographisches Protokoll792. Sitzung / Seite 55

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Beschluss des Nationalrates vom 20. Dezember 2010 – ich habe gehört, ich brauche jetzt nicht alles vorzulesen, und sage das daher nur so – betreffend das Budget­begleit­gesetz 2011

Einspruch zu erheben.

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Diesen Antrag habe ich jetzt ganz offiziell eingebracht. Wir würden uns freuen, wenn ihr alle noch einmal darüber nachdenkt, was Leistungsgerechtigkeit und was Ver­teilungsgerechtigkeit ist. (Bundesrat Mag. Klug: Jetzt kommt noch etwas zu Weihnachten!) Ich würde mir wirklich wünschen, dass die nächsten Budgets anders aussehen, allerdings ist meine Hoffnung – selbst einen Tag vor Weihnachten – eher gering. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist.

Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Im Übrigen wird der Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der BundesrätInnen Kerschbaum, Dönmez und Kickert gem. 43 GO-BR auf Einspruch des Bundesrates gegen das Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B. und 1026 d.B.)

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat hat beschlossen, gegen den

Beschluss des Nationalrates vom 20. Dezember 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofge­setz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförde­rungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrens­gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bau­rechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsord­nung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebühren­an­spruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwalts­prüfungs­ge­setz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesell­schaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetz­buch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozess­ordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregister-


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