stritten. (Bundesrat Brückl: Wird das schnell abgewickelt?) – Ich möchte es schon schnell abwickeln, weil auch hier Ressourcen gewonnen werden. Es ist natürlich nicht sehr effizient, wenn ein Richter einmal die Woche den ganzen Vormittag wo sitzt – und es kommt eine Person wegen einer Auskunft. Der Richter könnte in der Zwischenzeit andere Arbeit machen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Der Herr Landeshauptmann von Oberösterreich hat heute auch in seinem Statement angemerkt, dass er bezüglich Gerichtsschließungen oder Zusammenlegungen gesprächsbereit ist, sofern es aus dem Ministerium ein Konzept gibt.
Meine Frage: Gibt es bereits ein Konzept, das in Erarbeitung ist, und bis wann wird es der oberösterreichischen Landesregierung unterbreitet, damit auch die Mitglieder der oberösterreichischen Landesregierung rechtzeitig in diesen Diskussionsprozess einbezogen werden?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ich glaube, es gibt bei uns im Ministerium bereits fünf Konzepte zu diesem Thema. Es gibt Konzepte, und das wird zunächst auch einmal Thema des Gesprächs mit dem Herrn Landeshauptmann und in weiterer Folge natürlich mit der Landesregierung sein. Es gibt bereits Konzepte und Pläne verschiedensten Ausmaßes, je nachdem, wie viel man im Endeffekt schließen will. (Bundesrat Dönmez: Kann man heuer noch damit rechnen? Die nächsten Monate? Nächstes Jahr?) – Das wird sicherlich heuer diskutiert werden.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2569/AB und 2570/AB sowie jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6)
*****
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 22. Dezember 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (980 und 1044/NR der Beilagen)
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite