BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 42

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sammenlegt. Das heißt, das Personal kann dadurch nicht reduziert werden, und die Standorte sind nicht weiß Gott wie teuer. Also, große Einsparungen sind dadurch si­cherlich nicht möglich, aber im Bereich der Sicherheit kann durchaus etwas eingespart werden.

Das ist sicherlich eines der Argumente, die für Zusammenlegungen sprechen. Aller­dings geht es da auch um die Gerichtstage. Sie wissen, es gibt an den aufgelösten Ge­richtsstandorten sogenannte Gerichtstage. Da setzt sich der Richter einmal die Woche oder manchmal zweimal im Monat mit einer Sekretärin in ein Gemeindeamt und macht quasi einen Amtstag. Da kommen dann Leute mit ihren Problemen. Es hat sich aber gezeigt, dass dieser Gerichtstag nicht besonders stark genutzt wird, und ich glaube, den sollten wir jetzt in ganz Österreich schön langsam streichen, auch weil gerade an diesen Gerichtstagen überhaupt keine Sicherheit für den Richter gegeben ist. Da kann jeder hineinmarschieren, da gibt es überhaupt keine Sicherheit. Das ist sicherlich auch ein Argument, um zu sagen: Schauen wir, dass wir auch einmal von den Gerichtstagen wegkommen!

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesminister, Sie haben jetzt davon gesprochen, dass die Möglichkeit besteht, Gerichtsorte oder Bezirksge­richte zusammenzulegen. Welche Bezirksgerichte sind am ehesten von einer Schlie­ßung betroffen beziehungsweise welche Nachteile können davon ausgehen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ich habe leider nicht die Namen der Gerichte oder der Gerichtsstandorte da, die in Frage kommen. Sie sind Oberösterreicher und kennen diese Kleinstgerichte wahrscheinlich. Ich möchte wirklich vorher mit dem Herrn Landeshauptmann darüber sprechen und auch mit Herrn Ge­richtspräsidenten Jung, der ja diese Frage aufgeworfen hat.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bun­desrätin Astleitner.

 


Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Ministerin! Eigentlich ist meine Frage auch schon beantwortet worden, und zwar sehr ausführlich, nämlich: Wie realistisch sind Gerichtszusammenlegungen im Hinblick auf die Rechts­lage?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ja, eigentlich ist die Frage gerade beantwortet worden.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Brückl.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Auch meine Frage betreffend die Auflösung der Gerichtstage wurde mehr oder weniger beantwortet. Ich würde Sie aber bitten, mir zu sagen, in welchem Stadium so­zusagen man hier ist, diese Gerichtstage an den ehemaligen Standorten aufzulösen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Bei den Gerichtstagen sind wir gerade dabei, diesbezüglich auch Rücksprache mit den einzelnen Landes­hauptleuten zu führen, wobei ich bis jetzt eigentlich keinen Widerstand erfahren habe. Ich glaube, dass man die Gerichtstage auflöst – ein bis zwei Standorte sind fraglich, da sie besonders abgelegen sind –, ist eigentlich nicht wirklich – wie soll ich sagen? – um-


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