tische, denn die Erstellung dieser Gutachten dauert sehr lange. Wir haben wenige Sachverständige, die in diesem Bereich tätig sind. Dieses Problem kommt dazu.
Deswegen finde ich die norwegische Lösung, wie ich sie gerne nenne – ich habe mir nämlich in Norwegen vor Ort angesehen, wie das dort funktioniert –, dass man sozusagen die Expertise vorverlagert, gut. Auch die Expertise der Psychologen wird vorverlagert, indem man sich mit den Streitteilen als Richter an einen Tisch setzt, mit einem Psychologen, und einfach ohne Protokoll, formlos miteinander redet. Das bringt unheimlich viel. In Norwegen gibt es kaum mehr Prozesse im Familienrechtsbereich.
Dadurch wird es natürlich auch viel schneller zu Lösungen kommen. Das ist sicher ein ganz wesentlicher Ansatzpunkt. Es werden auch noch weitere verfahrensrechtliche Verbesserungen in der Arbeitsgruppe überlegt, die bald präsentiert werden.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Lindinger, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin, Sie wissen ja, in den letzten Wochen hat auch in Oberösterreich die Aussage eines Präsidenten des Oberlandesgerichtes für Diskussionsstoff gesorgt.
Meine Frage an Sie:
„Welche Überlegungen betreffend die Gerichtsorganisation stellen Sie zur Qualitätssicherung der Rechtsprechung wie auch der Standortpolitik insbesondere für Oberösterreich an?“
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Bundesrat, ich bin selbst auf einem kleinen Bezirksgericht, an einem kleinen Gerichtsstandort quasi aufgewachsen. Mein Vater war 30 Jahre lang Gerichtsvorsteher in Tamsweg, und ich weiß, welch große Vorteile ein Kleingericht auf dem Land hat. Keine Frage. Es ist sozusagen der rechtliche Nahversorger.
Natürlich gibt es hier schon noch Gerichtsgrößen, wo man sagen muss: Nein, effizient ist das nicht! Wenn nicht einmal eine ganze Richterplanstelle an einem Gericht ansässig ist, so kann das nicht effizient sein. Aber das ist eben eine sehr sensible Frage, und da kann man nicht so einfach drüberfahren. Das geht auch rechtlich gar nicht, denn bei der Frage der Gerichtsstandorte haben natürlich auch die Landesregierungen etwas mitzureden. Wir haben bei den Budgetverhandlungen einmal nur ansatzweise angefragt – da bin ich gleich einmal auf große Ablehnung gestoßen in den Bundesländern.
Aber was Oberösterreich betrifft: Da gibt es ein paar Gerichtsstandorte, wo die Gerichte wirklich sehr, sehr klein sind. Ich möchte mich gerne einmal mit dem Herrn Landeshauptmann darüber unterhalten. Wir haben uns vorhin gerade ausgemacht, einen Termin zu vereinbaren, um einmal diese einzelnen Standorte zu besprechen. Wenn es da seitens der Landesregierung Zustimmung gibt, bin ich gerne bereit, Gerichte zusammenzulegen, denn eine Ersparnis bringt das sicher, nämlich eine Ersparnis im Bereich der Sicherheit.
Wie Sie wissen, werden ja jetzt – nach diesen traurigen Vorfällen in Hollabrunn – alle Bezirksgerichte besser abgesichert. Das heißt, das kostet natürlich auch etwas, und je kleiner das Gericht ist, desto teurer ist es im Verhältnis. Da gäbe es natürlich dann auch eine Einsparung. Der Standort selbst ist meistens nicht sehr teuer, weil das oft sehr günstige Mieten sind. Die Fälle werden ja nicht weniger, wenn man Gerichte zu-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite