BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 59

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Trotzdem: Die positiven Punkte überwiegen bei Weitem! Daher werden wir Sozialde­mokraten diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

12.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Frau Bundesrätin Mag. Rausch zu Wort. – Bitte.

 


12.23.14

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist doch irgendwie ein historischer Moment. Historisch – das hat oft damit zu tun, dass Prozesse sehr lan­ge dauern und dann im Rückblick vielleicht doch nicht so lange erscheinen. Aber es ist 20 Jahre her, dass die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde – ein Zeit­raum, der immerhin zwei Drittel meines Lebens umfasst, also doch einige Zeit. Seitdem wird in Österreich darüber diskutiert, wie wir damit umgehen sollen.

Höchste Zeit also, dass endlich einmal ein nächster Schritt gesetzt wird und dass den vielen Diskussionen ein Beschluss des Nationalrates und heute hoffentlich ein Be­schluss des Bundesrates folgt.

Im Wesentlichen – wir haben inhaltlich schon sehr viel darüber gehört – geht es darum, dass die im Österreich-Konvent vereinbarten Ziele jetzt auch festgeschrieben, be­schlossen und realisiert werden. Die Tatsache, dass dem heutigen Beschluss im Natio­nalrat ein Vierparteienantrag zugrundeliegt, lässt darauf hoffen, dass wir auch in der Umsetzung gemeinsam vorgehen – auch diejenigen, die heute nicht mitstimmen kön­nen.

Es ist, wie ich meine, vollkommen in Ordnung, wenn man sich über die Vorgangsweise und die formale Umsetzung, was letztlich die formale Festschreibung und Beschluss­fassung betrifft, da und dort uneins ist. Was nicht möglich ist – ich glaube und hoffe auch nicht, dass das tatsächlich der Fall ist –, ist, dass wir, was die Inhalte betrifft, nicht einer Meinung sind, denn da geht es darum, die Kinder und Jugendlichen, die jungen Menschen zu schützen. Darauf hat man sich weltweit in der UNO geeinigt. Darauf hat man sich im Rahmen der Europäischen Menschenrechtscharta geeinigt. Darauf wer­den wir uns auch in Österreich in der Umsetzung einigen können und müssen.

Jetzt ist es besonders wichtig, dass wir gemeinsam vorgehen, wenn es darum geht, den Schutz für Kinder und junge Menschen umzusetzen, Kindern und jungen Men­schen eine faire Chance zu geben – und damit meine ich alle Kinder und Jugendli­chen!

Auf allen Ebenen können wir dabei etwas tun – ich möchte einiges wiederholen und et­was verstärken, was heute schon gesagt worden ist –, auf allen Ebenen können wir ge­meinsam Gesetze verabschieden und Taten setzen, die dieser heutigen Willens­erklärung letztlich zur Umsetzung verhelfen –

ob es etwa um die Zurverfügungstellung von Mitteln und Möglichkeiten geht – ich den­ke da etwa an die heute schon besprochene und wieder aufgeflammte Diskussion über die Rechte, Rollen und Ressourcen der Jugendwohlfahrt –;

ob es um das Mitdenken des Wohles von Kindern und Jugendlichen in allen einfachge­setzlichen Regelungen geht – von der Bildungsreform bis zur gemeinsamen Obsorge liegt da eine Menge auf dem Verhandlungstisch –;

oder ob es um unser eigenes Tun als Politikerinnen und Politiker, aber auch als Men­schen geht, wo – und davon bin ich überzeugt – heute mehr denn je Respekt vor und Rücksicht auf Kinder, junge Menschen und Familien gefordert sind und wo es um Zivil­courage geht, wenn Kinder und junge Menschen geschützt werden müssen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite