BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 118

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16.06.01

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Vizepräsiden­tin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Reform des Gleichbehandlungsgesetzes soll den Diskriminierungsschutz erweitern und mehr Transparenz bei der Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen schaf­fen.

Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen werden laut aktuellem Ein­kommensbericht des Rechnungshofes vor allem durch unterschiedlich hohe Einstiegs­gehälter, ungleiche Anrechnungen von Vordienstzeiten sowie durch außerordentliche Gehaltserhöhungen, Prämien, Zulagen oder auch Überstundenabgeltungen verursacht. Daher erachtet die Regierung erhöhte Transparenz der Gehälter in Unternehmen als unerlässlich, um innerbetrieblicher Einkommensdiskriminierung entgegenzuwirken. Dies soll alle zwei Jahre in Form einer Gehaltsoffenlegung in Betrieben mit mehr als 150 Ar­beitnehmern geschehen.

Dieser Vorstoß hat meiner Meinung nach einige Tücken, denn erstens werden die Ge­hälter anonym und nur betriebsintern dargelegt, und zweitens wird es per Strafe für die Angestellten verboten sein, darüber zu sprechen. Jemand, der jetzt eine ungerechte Einkommensverteilung in einem Betrieb öffentlich macht, soll mit 360 € bestraft wer­den. Demzufolge wird meiner Meinung nach der Nutzen dieser angestrebten Gehalts­offenlegung äußerst gering ausfallen.

Ein weiteres Problem besteht in unzulänglichen Berechnungsmethoden der Statistik Austria, wo die Einkommensdaten der Bürger lediglich aus den Lohn- und Einkommen­steuerdaten der Finanzämter zur Berechnung übernommen werden. Die Ausbildung oder Qualifikation wird der Datensammlung der Sozialversicherungsträger zur Berech­nung entnommen, zum Beispiel ob es sich um einen Arbeiter handelt, ob jemand eine Facharbeiterprüfung oder Maturaniveau hat, einen akademischen Grad et cetera. Aus der höchsten bekannten Ausbildung und dem Jahreseinkommen werden dann Statis­tiken errechnet, die mit den Berichten der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bereich Diskriminierung beim Entgelt kaum zusammenpassen.

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ergibt sich also unter anderem aus diesen möglichen Berechnungen der Statistik Austria, aber auch aus der traditio­nellen Berufswahl von Mädchen und Burschen.

Hier wäre meiner Meinung nach die Politik ebenfalls stark gefordert, zum Beispiel die Mädchen nicht nur darauf hinzuweisen, dass sie nicht zu frauenspezifischen oder -ty­pi­schen Berufen oder Branchen tendieren, sondern vermehrt technische Berufe anstre­ben sollten. Vielmehr wäre es politische Aufgabe, eben auch in diesen bekannten Bran­chen für entsprechende Entlohnungen zu sorgen, anstatt es nur dem Verhandlungs­geschick der Gewerkschaften zu überlassen, welche Kollektivlöhne mindestens zu be­zahlen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist diskriminierend und absolut nicht nachvollziehbar, wieso es derart große Unter­schiede von zum Beispiel der Metallbranche zur holzverarbeitenden Industrie über die Textiler bis hin zum Handel gibt.

Auch die Informationsverpflichtung zur Lohnangabe bei Stellenausschreibungen, die künftig Informationen über den kollektivvertraglichen Mindestlohn, allfällige Überzah­lung und Zulagen enthalten sollen, wird in der Realität nur beschränkt wirksam sein. Großhandelsketten gehen bekanntermaßen mit den Angestellten nicht sehr zimperlich um, und wenn eine Frau oder ein Mann auf den Job angewiesen ist, wird sie oder er natürlich auch eine niedrigere Entlohnung akzeptieren, zumal ja auch Verschwiegen­heitspflicht besteht und Betroffene natürlich nur selten das Risiko des Jobverlustes ein­gehen.

 


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