16.06
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Reform des Gleichbehandlungsgesetzes soll den Diskriminierungsschutz erweitern und mehr Transparenz bei der Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen schaffen.
Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen werden laut aktuellem Einkommensbericht des Rechnungshofes vor allem durch unterschiedlich hohe Einstiegsgehälter, ungleiche Anrechnungen von Vordienstzeiten sowie durch außerordentliche Gehaltserhöhungen, Prämien, Zulagen oder auch Überstundenabgeltungen verursacht. Daher erachtet die Regierung erhöhte Transparenz der Gehälter in Unternehmen als unerlässlich, um innerbetrieblicher Einkommensdiskriminierung entgegenzuwirken. Dies soll alle zwei Jahre in Form einer Gehaltsoffenlegung in Betrieben mit mehr als 150 Arbeitnehmern geschehen.
Dieser Vorstoß hat meiner Meinung nach einige Tücken, denn erstens werden die Gehälter anonym und nur betriebsintern dargelegt, und zweitens wird es per Strafe für die Angestellten verboten sein, darüber zu sprechen. Jemand, der jetzt eine ungerechte Einkommensverteilung in einem Betrieb öffentlich macht, soll mit 360 € bestraft werden. Demzufolge wird meiner Meinung nach der Nutzen dieser angestrebten Gehaltsoffenlegung äußerst gering ausfallen.
Ein weiteres Problem besteht in unzulänglichen Berechnungsmethoden der Statistik Austria, wo die Einkommensdaten der Bürger lediglich aus den Lohn- und Einkommensteuerdaten der Finanzämter zur Berechnung übernommen werden. Die Ausbildung oder Qualifikation wird der Datensammlung der Sozialversicherungsträger zur Berechnung entnommen, zum Beispiel ob es sich um einen Arbeiter handelt, ob jemand eine Facharbeiterprüfung oder Maturaniveau hat, einen akademischen Grad et cetera. Aus der höchsten bekannten Ausbildung und dem Jahreseinkommen werden dann Statistiken errechnet, die mit den Berichten der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bereich Diskriminierung beim Entgelt kaum zusammenpassen.
Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ergibt sich also unter anderem aus diesen möglichen Berechnungen der Statistik Austria, aber auch aus der traditionellen Berufswahl von Mädchen und Burschen.
Hier wäre meiner Meinung nach die Politik ebenfalls stark gefordert, zum Beispiel die Mädchen nicht nur darauf hinzuweisen, dass sie nicht zu frauenspezifischen oder -typischen Berufen oder Branchen tendieren, sondern vermehrt technische Berufe anstreben sollten. Vielmehr wäre es politische Aufgabe, eben auch in diesen bekannten Branchen für entsprechende Entlohnungen zu sorgen, anstatt es nur dem Verhandlungsgeschick der Gewerkschaften zu überlassen, welche Kollektivlöhne mindestens zu bezahlen sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist diskriminierend und absolut nicht nachvollziehbar, wieso es derart große Unterschiede von zum Beispiel der Metallbranche zur holzverarbeitenden Industrie über die Textiler bis hin zum Handel gibt.
Auch die Informationsverpflichtung zur Lohnangabe bei Stellenausschreibungen, die künftig Informationen über den kollektivvertraglichen Mindestlohn, allfällige Überzahlung und Zulagen enthalten sollen, wird in der Realität nur beschränkt wirksam sein. Großhandelsketten gehen bekanntermaßen mit den Angestellten nicht sehr zimperlich um, und wenn eine Frau oder ein Mann auf den Job angewiesen ist, wird sie oder er natürlich auch eine niedrigere Entlohnung akzeptieren, zumal ja auch Verschwiegenheitspflicht besteht und Betroffene natürlich nur selten das Risiko des Jobverlustes eingehen.
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