BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 119

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Das österreichische Arbeitsrecht regelte auch bisher schon die Gleichstellung im Beruf. Für dieselbe Tätigkeit ist dieselbe Entlohnung zu entrichten, und zwar geschlechtsneu­tral. Dieses Recht ist zwar niedergeschrieben, aber noch lange nicht als vollstreckt zu betrachten. In vielen Bereichen der Arbeitswelt wird dieses Recht nicht angewandt, denn: Wo nicht kontrolliert wird, werden auch keine Mängel aufgezeigt. Die Hemm­schwelle für Arbeitnehmerinnen in Österreich liegt sehr hoch, wenn es darum geht, die Kommission anzurufen und auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hängt daran der Job und zudem noch ein langwieriges Verfahren gegen den Arbeitgeber. Diese Umstände verleiten die Arbeitnehmerinnen in Öster­reich, Unrecht über sich ergehen zu lassen, sich mit den Missständen abzufinden oder durch eine Selbstkündigung den Job zu wechseln.

Meiner Meinung nach hätte die Einrichtung einer stetigen Gleichbehandlungskommis­sion, die das Recht hat, in ganz Österreich selbständig und unangemeldet Kontrollen durchzuführen, Signalwirkung für viele Arbeitgeber in Österreich. Die Anonymität der Be­schäftigten wäre dadurch ebenfalls gegeben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.11


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


16.11.31

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die vorliegende Novellierung des Gleich­behandlungsgesetzes wird Anfang März dieses Jahres in Kraft treten, einen weiteren Schritt in der Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau bedeuten und auch mehr Einkommenstransparenz darstellen. Das Gesetz wird dazu beitragen, die teilweise mas­siven Einkommensunterschiede, die zwischen Männern und Frauen nach wie vor be­stehen, abzubauen.

Diskriminierung von Frauen im Einkommensbereich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt auch eine Form des unlauteren Wettbewerbs dar, weshalb auch die Wirt­schaft daran interessiert sein müsste, sie zu beseitigen. Erstmals werden jetzt die Be­triebe angehalten, geschlechtsspezifische Einkommensberichte zu erstellen, obwohl es meiner Meinung nach Aufgabe des Betriebes sein sollte, von vornherein für eine Gleich­stellung bei den Einkommen zu sorgen und nicht erst durch die gesetzlichen Maß­nahmen. 15 bis 18 Prozent Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern bei gleicher Arbeitsleistung ist nicht erklärbar und sollte auch im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr finden.

Immer mehr Länder in Europa erkennen, dass Frauen in Führungspositionen gut für die Wirtschaft sind. Daher ist es an der Zeit, dass der Frauenanteil in den Führungsposi­tionen und bei den Aufsichtsräten gehoben wird. Der Anteil der Frauen bei den öster­reichischen Aufsichtsräten liegt bei nur zirka 9 Prozent. Warum ist das so? – Wir Frau­en müssen uns nach wie vor zwischen Kindern, Familie und Karriere entscheiden, und so haben vier von zehn Frauen einen Teilzeitjob, nur 4,5 Prozent der Kindergeldbezie­her sind derzeit Männer, obwohl laut einer Studie gerne zwei Drittel für einige Zeit bei ihren Kindern bleiben möchten. Was steht dem im Wege? – Im Wege stehen für die meisten Geld- und Karrieresorgen.

Diskriminierung der Frauen gibt es in den verschiedensten Bereichen, so zum Beispiel auch bei der Arbeitsbewerbung, wenn Frauen gefragt werden, wer das Kind zu Hau-
se betreut, oder wenn jüngeren Frauen überhaupt Fragen hinsichtlich einer möglichen Schwangerschaft gestellt werden.

Es gibt auch Diskriminierung durch den Vater des Kindes, wenn dieser seinem Kind we­der Betreuungszeit noch Geld für eine angemessene Betreuung – damit die Mutter viel-


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