BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 120

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leicht auch arbeiten gehen kann –, für angemessene Kleidung, Ausrüstung et cetera zur Verfügung stellen will.

Diskriminierung gibt es auch bei der Justiz, wenn nachweislich hauptsächlich Frauen Opfer von Gewalt sind, aber nicht immer den notwendigen Schutz durch die offiziellen Stellen erhalten. Wie wäre es sonst möglich, dass Frauen von ihren Ex-Partnern miss­handelt werden und manchmal auch zu Tode kommen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Leitgedanke einer fairen Politik stellt gleiche Chan­cen für Männer und Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft vor allem im Erwerbs­leben auf eine Schiene. Dabei geht es beispielsweise um Entgeltgleichheit, gleiche Karrierechancen und den Schutz vor Altersarmut. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Politik bei den Ursachen ungleicher Chancen an.

Dazu gehören die Strukturen der Arbeitswelt. Insbesondere Frauen bezahlen familien­bedingte Auszeiten im Beruf mit Gehaltseinbußen und eingeschränkten beruflichen Ent­wicklungsmöglichkeiten. Wenn der Zusammenhalt in der Gesellschaft gestärkt werden soll, dann darf nicht zugelassen werden, dass in erster Linie Frauen die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen müssen.

Echte Gleichberechtigung setzt die Gewissheit voraus, ohne Angst vor Gewalt leben zu können. Das beginnt bei der häuslichen Gewalt und reicht bis zu Zwangsheirat und Zwangsprostitution. Deshalb gehören zu einer modernen Gleichstellungspolitik nicht nur Frauenpolitik, sondern auch eine Politik, die die männlichen Rollenbilder fördert.

Wir brauchen Unternehmen, die sich im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter mit fa­milienfreundlichen Arbeitsbedingungen und fairen Aufstiegschancen und Verdienst­möglichkeiten für Frauen positionieren. Diesen notwendigen Wandel in der Arbeitswelt fördert unsere Frauenministerin, sie fördert damit den Erfolg für Frauen und Männer in ihren Berufen – gleichzeitig mit der Verantwortung, dass Familie und Beruf verbunden werden können.

Noch einige Worte zum Bundes-Behindertengleichstellungs- und Behinderteneinstel­lungsgesetz. Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ist es, die Diskrimi­nierung zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Aufgrund einer Behin­derung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person mit einer Behinderung in einer vergleich­baren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere erfährt oder erfahren würde.

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen be­günstigt werden können. Das sind aber nicht nur Behinderungen mit vorübergehender körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent, sondern auch Personen mit einer anderen Einschränkung können dazu gehören, wenn sie zum Bei­spiel schwer zuckerkrank sind oder große Lernschwierigkeiten haben. Als begünstigte Behinderte gelten nur jene Personen, die nicht mehr in die Schule gehen, nicht stu­dieren und nicht schon in dauernder Pension sind.

In diesen beiden letztgenannten Gesetzen sind ebenfalls wichtige Forderungen und Voraussetzungen enthalten und wurden Richtlinien für die Gleichbehandlung der Bür­gerinnen und Bürger, vor allem aber der Bürgerinnen mit Behinderung festgeschrieben. Unsere Fraktion stimmt diesen Vorlagen jedenfalls zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­desräten von ÖVP und FPÖ.)

16.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.

 


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