16.18
Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer! Ich werde mich wieder kurz fassen – vielleicht nicht ganz so kurz wie bei meinem ersten Statement heute in der Früh –, vor allem um unsere geschätzte Aufmerksamkeit und Konzentration nicht länger in Anspruch zu nehmen, denn diese sinkt rapide. Die Zeit geht schon langsam in Richtung Beamtendienstschluss, also das Zuhören geht nicht mehr so locker. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Na, na, na! Einspruch!)
Ich stehe nicht an, anzuerkennen, dass in Sachen Einkommenstransparenz dieses Gesetz möglicherweise tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich sehe es auch als positiv an, dass anfänglich große Unternehmen, dann durchaus auch mittlere Unternehmen dazu verpflichtet werden, alle zwei Jahre Einkommensberichte zu erstellen.
Das, was uns – und jetzt fasse ich mich tatsächlich kurz – an dieser Gesetzesvorlage sozusagen als Kritik aufstößt, ist, dass auf der einen Seite die Einkommenstransparenz erhöht werden soll, auf der anderen Seite aber Arbeitnehmerinnen – nehmen wir an, dass es hauptsächlich sie sind, und hie und da auch Arbeitnehmer – und auch Betriebsrätinnen bestraft werden sollen, falls sie über diese Einkommen und vor allem über die Einkommensunterschiede sprechen sollten.
Meiner Meinung nach wird das dem Ziel, zu mehr Einkommenstransparenz zu kommen, leider widerlaufen und ist das auch eine etwas problematische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ich weiß, in der Fragestunde Mitte Dezember haben Sie (in Richtung Bundesministerin Heinisch-Hosek) gesagt, dass Ihnen dieser Strafrahmen auch ein Dorn im Auge ist und Sie es immerhin geschafft haben, die Strafandrohungen zu senken. Das rechne ich Ihnen an, nichtsdestotrotz sind sie da und treffen in dem Fall diejenigen, die sich wohl am wenigsten dagegen wehren können.
Gleichzeitig wurde dann aber entgegen dem ursprünglichen Entwurf die Ausdehnung des Gesetzes auf Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsbereiches wieder zurückgenommen. Das ist ein Punkt, den wir auch sehr bedauern und der mit ein Grund dafür ist, dass wir diesem Antrag nicht werden zustimmen können.
Zum Abschluss – weil wir ja zwei Gesetze in einer Debatte behandeln – möchte ich kurz darauf eingehen, warum wir der Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sehr wohl unsere Zustimmung geben können. Wir sehen die künftige Verpflichtung des Bundes, ebenfalls Einkommensberichte abzugeben, als positiv an. Dort gibt es übrigens keine Verschwiegenheitspflicht. Selbst wenn wir uns strengere Kriterien für die Erstellung dieser Berichte gewünscht hätten, vor allem im Bereich Überstundenpauschalen, Zuschläge, die größtenteils sehr oft schwer zu vergleichen sind, werden wir dem zweiten vorliegenden Beschluss des Nationalrates unsere Zustimmung nicht verwehren. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
16.22
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Winzig. – Bitte.
16.22
Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es mag Ihnen vielleicht seltsam erscheinen, dass ich als Unternehmerin diese Gesetzesnovelle zu mehr Einkommenstransparenz unterstütze, die ja zunächst einmal mehr Bürokratie und Kosten für die Unternehmen verursacht. Das sind immerhin 520 000 €. Der Grund dafür, dass mir diese Gesetzesnovelle so wichtig ist, liegt darin, dass mir die Vorurteile gegen uns Unternehmer schon dermaßen auf die Nerven gehen und dass ich froh bin, dass endlich Transparenz geschaffen
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