BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 125

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genannte Realbegegnungen als sehr bedeutend. Auch Kooperationen wie beispiels­weise Schule und Wirtschaft tragen dazu bei, Mädchen besseren Einblick in die zu­künftige Arbeitswelt zu geben.

Eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wird nicht von heute auf morgen die Lohnunterschiede beseitigen helfen, aber es wurde ein wichtiger Schritt gemacht. Und wenn wir heute über die Rechte der Kinder gesprochen haben, so, denke ich, erwarten sich auch die Frauen von uns, vielleicht gerade von uns Frauen, dass wir uns für sie einsetzen. Ich bedanke mich daher und stimme wie meine ÖVP-Fraktion gerne dieser Gesetzesnovelle zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hei­nisch-Hosek. – Bitte, Frau Ministerin.

 


16.38.20

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass jetzt ein guter Überblick in den einzelnen Redebeiträgen geschaffen wurde, was die Gesetzesnovelle beinhaltet und wo noch die eine oder andere Schwäche verborgen oder gar nicht so verborgen ist.

Ich glaube, dass es wichtig ist, hier an dieser Stelle zu betonen, dass ich vor mehr als eineinhalb Jahren begonnen habe, meinem Auftrag nachzukommen, nämlich dafür zu sorgen, mit den Sozialpartnern und Ressortkolleginnen und -kollegen gemeinsam, dass wir jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen, in Angriff nehmen und prüfen. Und so haben wir es von Mai 2009 bis jetzt kurz vor Weihnachten geschafft, dass wir zu diesem Ergebnis gekommen sind, diese Novelle betreffend, die ein Schritt, ein Baustein, ein Puzzleteil, wenn Sie so wollen, in einem Gesamtkonzept sein soll.

Es geht darum, dass wir erstens ein Bewusstsein dafür bekommen, dass Einkommens­unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht immer erklärbar sind, wie es heute auch schon gesagt wurde, dass es auch unerklärliche Prozente gibt, wo wir nieman­dem unterstellen wollen und unterstellen werden, dass sich hier absichtlich jemand Lohnkosten spart. Davon ist keinesfalls die Rede. Auch bei Betriebsbesuchen habe ich die Erfahrung gemacht, dass Personalisten, Personalistinnen, dass Geschäftsführer, Geschäftsführerinnen sich auseinandergesetzt haben mit den Gehaltsrollen in ihrem Betrieb und sich gefragt haben, wieso das wirklich so ist, dass in der gleichen Verwen­dungsgruppe Männer und Frauen doch unterschiedlich verdienen.

Ich glaube, allein dieses Bewusstsein würde hier schon sehr viel bringen. Mit dieser Novelle besteht nun die Möglichkeit, dass alle zwei Jahre diesbezüglich nachgeschaut werden kann, von den Betriebsräten, Betriebsrätinnen, von einzelnen ArbeitnehmerIn­nen, falls ein Betriebsrat nicht vorhanden ist, und notfalls Maßnahmen und Mittel zu ergreifen, um den Ausgleich dieser Unterschiede, wenn sie nicht mehr erklärbar sind, einzuklagen, als letzten möglichen Schritt. Aber natürlich wollen wir alle, dass diese Un­terschiede innerbetrieblich behoben werden, wenn sich tatsächlich herausstellt, dass es reine Geschlechterdiskriminierung ist.

Diese Novelle beinhaltet auch andere wichtige Bereiche. Nicht nur das Gleichbehand­lungsgesetz für die Privatwirtschaft, sondern auch das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes ist hier involviert. Es werden ja beide Materien heute vom Bundesrat be­schlossen. Einkommensberichte im Bundesbereich wurden ja schon vor diesem Be­schluss gelegt, aber wir wollen hier noch Anpassungen vornehmen, damit wir gleichge­schalten sind mit den Berichten in der Privatwirtschaft.

 


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