BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 126

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Wir haben jetzt den großen Unternehmen ein Angebot gemacht, haben noch einmal Sozialpartnerrunden gemacht, und es ist anhand eines sehr einfach gehaltenen Frage­bogens – das ist kein hoher bürokratischer Aufwand, verursacht keine Mehrkosten – sehr leicht feststellbar im Personalsystem, wie es denn in den einzelnen Verwendungs­gruppen mit der Bezahlung ausschaut. Wir wollen auch Schulungen anbieten, wir kom­men auch in die Betriebe und gehen diese Fragebögen durch, wenn sie angenommen werden. Das heißt, wir wollen auf jeder Linie helfen, damit wir diese Einkommensunter­schiede so schnell wie möglich feststellen, falls sie überhaupt vorhanden sind, denn es gibt auch sehr viele Unternehmen, die mir sagen, es gibt sie nicht, wir bezahlen für gleich­wertige Tätigkeit auch gleich viel.

Sollte sich das herausstellen, werden wir bald nicht mehr den vorletzten Platz belegen, sondern unter den ersten drei hoffentlich sein. Das ist aber leider noch nicht so, und daher, denke ich, ist diese Novelle ein einzelner guter und wichtiger Schritt in die rich­tige Richtung.

Es war ein langer Weg bis dorthin, wo ich es natürlich, wenn ich alleine hätte ent­scheiden können, das eine oder andere Mal, bei dem einen oder anderen Inhalt etwas anders angelegt hätte, aber ich setze sehr auf die Tradition der Sozialpartnerschaft, und es ist ein Aufeinanderzubewegen gewesen. Es gab Ängste vonseiten der Wirt­schaft, die Berücksichtigung gefunden haben, weil man es eben nicht gerne sieht, dass nach außen hin darüber gesprochen wird, wie viel in den einzelnen Gruppen verdient wird. Daher diese Regelung. Zuerst gibt es noch die Androhung, dann die Möglichkeit des Aussprechens einer Verwaltungsstrafe, wobei ich überzeugt bin, dass das kaum geschehen wird. In den letzten 15, 20 Jahren ist nie in dem Sinne eine Strafe ausge­sprochen worden. Die Verschwiegenheitspflicht für Betriebsräte gibt es ja schon immer und ist auch ein anderes Paar Schuhe als diese Verschwiegenheitspflicht für Arbeit­nehmerInnen, und das sollten wir auch getrennt betrachten. Aber ich glaube, dass es kaum so sein wird, dass sofort Strafen ausgesprochen werden, ich glaube eher – das wurde heute auch schon gesagt –, dass sich die einzelnen Arbeitnehmerinnen gemein­sam mit den BetriebsrätInnen darum kümmern werden, dass diese Unterschiede be­hoben werden, wenn diese festgestellt wurden.

Ich freue mich sehr über den Beschluss dieser Novelle heute. Es sitzen hier Kolle­gInnen, MitarbeiterInnen aus den Ministerien, aus den einzelnen Sektionen, die we­sentlich dazu beigetragen haben, dass Sie dieses Produkt heute hier beschließen kön­nen, das einen ersten wichtigen Schritt setzt und für mich auch ein Meilenstein auf dem Weg in Richtung Gleichstellung mit kleinen Schritten ist. Sie wissen, ich bringe sehr gerne den Vergleich mit dem Marathon: Frauen- und Gleichstellungspolitik ist wie ein Marathon: langer Atem, Ausdauer, sehr konsequentes Training, und dann kommt man doch zum Ziel. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hunds­torfer. – Bitte, Herr Minister.

 


16.44.14

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon alles gesagt, und ich möchte das alles nicht wiederholen, aber die Verwaltungsstrafe möchte ich schon noch ansprechen. Das ist ein Instrumentarium aus der Arbeitsverfassung, und bis zur Stunde wurde keine einzige Verwaltungsstrafe ausgesprochen. Warum nicht? – Weil die Menschen damit umgehen können, weil die Betriebsrätinnen und Be­triebsräte wissen, wie sie mit dem Instrumentarium arbeiten müssen. Und genau das Gleiche ist es hier.

 


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