BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 37

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Tourismus immer wichtiger wird. Wir haben es gehört: Österreichweit finden 14 500 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter direkt bei der Seilbahnwirtschaft Beschäftigung. Es werden über 3 Milliarden € an Wertschöpfung erwirtschaftet. Und wir befördern in Österreich ein Sechstel der gesamten Weltbeförderung im Bereich Seilbahnen. Wir konkurrieren da mit den großen Nationen wie den USA oder Frankreich.

Ich meine, dass mit dieser Gesetzesnovelle mehr Klarheit für den Arbeitnehmerschutz und klare Behördenzuständigkeiten gegeben sind. Deshalb wird diese Novelle auch von unserer Seite begrüßt und unterstützt. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


10.37.15

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Seilbahngesetz – das klingt ja auf den ersten Blick nicht besonders aufregend. Fünf Wortmeldungen gibt es zu diesem Thema, und alle sind dafür. Wozu also eigentlich dieser Aufwand? Aber die Zahlen wurden ja bereits genannt, und wenn man sich diese vor Augen führt – mit den mehr als 600 Millionen Menschen, die jährlich von über 3 000 Anlagen transportiert werden –, dann erkennt man die Bedeutung dieses Massenverkehrsmittels. Es werden damit mehr Personen transportiert als von ÖBB und Postbus gemeinsam.

Auch die 14 500 Angestellten, die in 715 Betrieben beschäftigt sind, wurden bereits erwähnt, und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes für diese Branche ist klar, weil die oft extremen Arbeitsbedingungen, sowohl beim Bau als auch beim Betrieb dieser Anlagen, besonders erschwerend sind. Häufig steiles alpines Gelände sowie unwirt­liche Witterung mit Eis und Schnee erhöhen natürlich das Gefährdungspotenzial für die Beschäftigten, zumindest für einen Teil der Beschäftigten, in einem erheblichen Aus­maß.

Durch den wichtigen Punkt, dass jetzt nicht mehr für die einzelnen Gewerke gesondert eine Sicherheitsanalyse durchzuführen ist, sondern dies durch eine einzige, faktisch umfassende Analyse ersetzt wird, wird es möglich, eine gesamtheitliche Betrachtung des Arbeitnehmerschutzes durchzuführen. Dadurch können Schnittstellenprobleme eliminiert werden, und die Gefahr, dass eventuell einzelne relevante Sicherheitsthemen vergessen werden, weil sie quasi durch den Rost zwischen den einzelnen Gewerken fallen, wird dadurch minimiert.

Ein positiver Aspekt ist auch die klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern, nämlich: Schlepplifte, Sessellifte und -bahnen und Material­seil­bahnen bei den Ländern, Stand-, Pendel- und Kabinenseilbahnen beim Ministerium. Die daraus resultierende Verwaltungsvereinfachung sollte zum Nutzen der Betreiber und der Investoren sein.

In Summe soll dieses Gesetz also den Standard bei den Aufstiegshilfen in Österreich weiter anheben und die touristische Infrastruktur in erheblichem Maße stärken. Denn wir wissen, nichts schadet mehr als negative Schlagzeilen über beispielsweise stun­denlang in der Kälte festsitzende Touristen. Die haben wir ja heuer bereits leider ein oder zweimal gehabt. Von Schlimmerem will ich gar nicht reden.

Wir sollten auch nicht vergessen – es ist bereits am Rande erwähnt worden –, dass der Weltmarktführer auf dem Gebiet der Errichtung solcher Anlagen ein österreichisches Unternehmen ist – die Vorarlberger Kollegen werden das ganz genau wissen –, und


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