BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 36

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in die Sicherheitsanalyse der übrigen Fachgebiete, wie zum Beispiel Geologie, Hoch­bau, einfließen. Das bedeutet in der Praxis eine Besserstellung für die Mitarbeiter. Durch die verbesserte Kompetenzaufteilung zwischen den Ländern und dem Bund werden Verfahren wesentlich vereinfacht, daher wird es in der Zukunft auch zu weniger Verfahrensverzögerungen kommen – eine Verwaltungsvereinfachung, die letztlich den Betreibern sowie den Investoren zugutekommt. Weitere zukünftige Maßnahmen, die zur Verwaltungsvereinfachung führen, sind nur zu begrüßen. Positiv zu bewerten ist auch, dass dieses Seilbahngesetz zu keinem Mehraufwand, keinen Mehrkosten und zu keiner zusätzlichen Informationspflicht führt.

Dass unsere Seilbahnwirtschaft ein wesentlicher Teil unserer Wirtschaft und Fremden­verkehrspolitik ist, ist unbestritten. Vor allem der Wintertourismus ist untrennbar mit der Seilbahnwirtschaft verbunden. Dafür sprechen auch folgende Fakten: In Österreich gibt es über 3 000 Seilbahnen, Sessellifte und Schlepplifte. Diese Liftanlagen erwirt­schaf­ten einen Jahresumsatz von zirka 1,4 Milliarden € und führen zu einem Inves­titions­volumen von zirka 500 Millionen € im Jahr. Diese Anlagen schaffen im Jahr zirka 630 Millionen Beförderungen. 14 500 Mitarbeiter haben hier einen sicheren Arbeits­platz im Winter und zum Teil auch im Sommer. Weitere 10 000 Personen verdanken ihren Arbeitsplatz dem ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen – ich denke da an Schihütten, Schischulen et cetera. Dass es bei uns modernste Technologie und hohe Sicherheitsstandards gibt, wissen Gäste sowie Einheimische sehr zu schätzen, denn es werden jährlich zirka 290 Millionen € für Sicherheit, Komfort und Modernisierung investiert.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, liebe Kolleginnen und Kolle­gen, dass es mittlerweile auch den Berufszweig Seilbahntechniker gibt. In Salz­burg, in Hallein, ist dieser Berufszweig, diese Berufsschule eingerichtet und befindet sich im zweiten Jahrgang.

Diese positive Bilanz führt auch dazu, dass österreichische Seilbahntechnologie welt­weit gefragt ist. Das sichert den Wirtschaftsstandort Österreich, das sichert Arbeits­plätze und ist gleichzeitig die beste Werbung für Österreich als Fremdenverkehrsland im Sommer wie im Winter.

Wir werden daher dieser Novelle unsere Zustimmung geben, und, sehr geehrte Frau Bundesminister, wir wissen diesen Bereich bei dir in guten Händen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

10.34


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


10.35.08

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat schon gesagt, die Novelle zum Seilbahngesetz 2003 beinhaltet zum Ersten die Klar­stellung der Belange des Arbeitnehmerschutzes, die nicht mehr gesondert, sondern im Zuge der Antragstellung im Baugenehmigungsverfahren in der Sicherheitsanalyse vorzulegen sind, was eine entsprechende Vereinfachung bewirkt, und zum Zweiten wird die Behördenzuständigkeit klar geregelt.

Es wurde auch schon der Stellenwert der Seilbahnwirtschaft in Österreich erwähnt. Ich komme auch aus einer Gemeinde, in der die zweitälteste Seilbahn Österreichs steht, nämlich auf dem Feuerkogel. Die Niederösterreicher und die Oberösterreicher waren ja 1927 die Pioniere bei den Seilbahnen: Die erste war auf der Rax und die zweite 1927 auf dem Feuerkogel. Ich kann dazu auch nur sagen, dass dieser Wirtschaftszweig im


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