BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 96

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Presseaussendung gleichkommt: Gesundes Trinkwasser auch für unsere nächsten Generationen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

14.30


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.31.047. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (1384/A und 1085 d.B. sowie 8456/BR d.B. und 8462/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schweigkofler. Ich bitte um den Bericht.

 


14.31.20

Berichterstatter Johann Schweigkofler: Frau Ministerin! Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich darf allerdings folgende Druckfehlerberichtigung vornehmen:

Der Ausschuss hat mich zum Berichterstatter gewählt, aber es steht fälschlicherweise als Berichterstatter mein Kollege Konrad im Bericht. Es hat also richtigerweise zu lau­ten: Johann Schweigkofler. – Damit ist das erledigt.

Ich komme nun zur Verlesung des Ausschussantrages.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2011 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.32.20

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorlie­gende Änderung des Altlastensanierungsgesetzes ist meiner Meinung nach keine großartige Änderung. Es geht darum, Stahlwerksschlacken, die im technisch notwen­digen Ausmaß zulässigerweise im Ingenieur- und Straßenbau für die Herstellung einer Tragschicht mit gering durchlässiger Deckschicht verwendet werden, aus dem Altlastensanierungsbeitrag auszunehmen, ebenso Abfälle aus Abbruchmaßnahmen bei Gebäuden, die vor 1955 errichtet wurden, nach einer Prüfung durch die Gemeinde.

 


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