BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 41

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Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

10.56


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. – Bitte schön.

 


10.56.09

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Telekommunikationsgesetz, das dankenswerterweise heute offensichtlich einstimmig hier beschlossen werden soll, soll sozusagen auch einen soliden Rahmen für Verbesserungen im Konsumenten­schutzgesetz ermöglich, das Sie unter Tagesordnungspunkt 3 diskutieren.

Mein Bemühen als Infrastrukturministerin war es, hier den Rahmen dafür zu geben, im Konsumentenschutzgesetz wirklich dafür zu sorgen, dass wir dort, wo neue Tech­nologien nicht dazu führen, dass sich das Leben der Menschen erleichtert, sondern wo Telefonkeiler auf Kosten anderer Geschäfte machen, das unterbinden und dass wir dem einen Riegel vorschieben. Es sind vor allem ältere Menschen, die von Telefon­keilern betroffen sind und die dann im Zuge von Rücktrittsrechten immer Schwierig­keiten haben, auch tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen.

Ich glaube, mit der heutigen Beschlussfassung und den Vorgaben im Telekom­munikationsgesetz können wir dem wirklich einen Riegel vorschieben und auch, wie gesagt, Verbesserungen im Konsumentenschutzgesetz vornehmen.

Mir als Infrastruktur- und Innovationsministerin ist es auch wichtig, dass man natürlich dort, wo es um neue Technologien geht, diese auch fördert und unterstützt, weil sie in vielen Lebensbereichen auch Erleichterungen darstellen, etwa auch im Bereich von medizinischen Technologien, im Bereich von Kommunikationstechnologien. Daher wird die Forschung im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologie seitens dieser Bundesregierung mit Förderungen in der Größenordnung von immerhin 100 Millionen € jährlich unterstützt. Aber wir müssen gleichzeitig bei allen Entwick­lungen von neuen Technologien eben darauf achten, dass wir Konsumentenschutz­rechte stärken. Das heißt, im Gleichklang mit technologischen Entwicklungen muss auch auf Gefahren und Risken von neuen Technologien Rücksicht genommen werden. Und daher tun wir das heute.

Es wurde schon angesprochen, dass Technologien sich sehr rasant und sehr schnell entwickeln, daher muss man, wie gesagt, auch mit Schutzregelungen sehr schnell sein. Ich habe deshalb auch eine weitere Änderung im Telekommunikationsgesetz in Begut­achtung geschickt, in der es darum geht, dass immer mehr Menschen mit abenteuerlichen Handyrechnungen konfrontiert sind. Bei der Regulierungsbehörde haben wir allein 4 400 Beschwerden im Jahr, die besagen, es ist nicht nachvollziehbar, warum Rechnungen so hoch sind. Das sind auch oft unabsichtliche Downloads, die da passiert sind.

Auch da werden wir einen Riegel vorschieben, indem die Telekommunikationsbetreiber auf Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet werden, mittels SMS eine Information zu geben, die Rechnung begibt sich gerade in die und die Größen­ordnung. Das kann jeder für sich bestimmen, ab wann er informiert werden möchte oder ob das Handy auch abgeschaltet werden soll. Das heißt, auch da gilt es, wirklich einen Riegel vorzuschieben, auch im Hinblick darauf, dass wir schneller reagieren müssen, wenn eben Technologien für Konsumentinnen und Konsumenten neue Risken bedeuten.

 


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