BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 69

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Der Umstand, dass nach wie vor Waffen in Staaten ausgeführt werden, die eben zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden, muss uns zu denken geben. Das ist auch ein Auftrag an uns, in diesem Bereich mehr Sensibilität zu entwickeln.

Die Lehre, die wir daraus ziehen müssen, ist, dass Kontrollmechanismen für die Ausfuhr von Waffen – das ist meine Auffassung – nicht streng genug sein können. Es hat sich nämlich in der Vergangenheit gezeigt, dass viele Güter – das ist heute auch schon erwähnt worden – auch viele Fragen aufwerfen, nämlich über den Verwen­dungs­zweck, und zwar dann, wenn sie einen doppelten Verwendungszweck haben, da sie ja sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, Helikopter zum Beispiel. Da gibt es Grenzfälle, die aufzeigen, dass unser bisheriges Kontrollsystem auch Lücken aufweist, und es gilt, Gesetzeslücken zu schließen und höchste Kontroll­maßstäbe zu garantieren.

Dieses Gesetz weist zweifelsfrei auch Fortschritte auf. Besonders hervorzuheben ist und hervorgehoben wurde ja bereits der § 6 bezüglich der Achtung der Men­schenrechte, dass in Hinkunft bei der Beurteilung der Menschenrechtslage als Quellen nicht nur Berichte internationaler Organisationen, sondern auch jene zivilgesellschaft­licher Menschenrechtsorganisationen, die einen Konsultativ- und Beobachterstatus bei der UNO oder dem Europarat innehaben, zu berücksichtigen sind.

Dieses Gesetz erfolgt zweifellos in Umsetzung europäischer Bestimmungen. Die oft angeführte Europäische Richtlinie betreffend Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union legt allerdings meinem Verständnis nach den Schwerpunkt auf Waffenausfuhr innerhalb der Europäischen Union.

Viel wesentlicher erscheint mir daher in diesem Zusammenhang der gemeinsame Standpunkt des Rates. Und Artikel 3 sagt ganz klar, dass das Recht der Mitglied­staaten, eine restriktivere Politik zu verfolgen, unberührt bleibt. Das heißt, es hindert uns niemand daran, in Zukunft restriktivere Gesetze zu schaffen, als sie der euro­päische Gesetzesrahmen vorgibt. Gerade Österreich als neutrales Land kann diesbezüglich als Musterbeispiel vorangehen und hier Regulierungsmaßstäbe, die höchsten Kontrollmaßstäben Genüge tun, schaffen. Wir können vorzeigen und Signale setzen im Hinblick auf eine äußerst restriktive Handhabung, wenn es um Waffen­exporte, um Waffenexportkontrollen im Zusammenhang mit Drittstaaten geht, die eben Menschenrechte nicht garantieren. Die Europäische Union gibt uns richtungsweisend Richtschnüre vor; nichts hindert uns daran, es in Zukunft besser zu machen.

In diesem Sinne wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen, aber Handel mit Waffen an Drittstaaten wird uns angesichts der aktuellen Situation auch in Zukunft beschäftigen. Und es ist auch ein klarer Auftrag an uns, dass wir als neutrales Land auch auf Ebene der Europäischen Union in Zukunft die Entwicklung strenger Kontrollkriterien forcieren müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.45


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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