BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 100

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rechnungen 2 000 betragen. Aus Slowenien werden Sie keine Massenbewegung in die Steiermark sehen, denn Slowenien ist inzwischen ein hochentwickeltes Land mit einem ähnlichen Lohnniveau. Auch von der Bevölkerungszahl her gesehen, wird das keine große Rolle spielen. (Bundesrat Schennach: Tausende Kärntner arbeiten in Slo­wenien! – Bundesrat Mitterer: Weil auch Betriebe dorthin verlagert wurden!)

Letzten Endes stellt sich die Frage: Wollen wir als Europäer einen Binnenmarkt oder nicht? – Ich glaube, wir Österreicher, die wir ein bisschen in die Zukunft denken, stehen zu diesem Binnenmarkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Zunächst stelle ich die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte all jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Be­schluss­erfordernisse mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäfti­gungs­gesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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