BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.47.2411. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Europäische Sozial­charta (revidiert) (1068 d.B. und 1090 d.B. sowie 8476/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich bitte um den Bericht.

 


14.47.36

Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Europäische Sozialcharta liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.48.37

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Als 1949 vor dem Hintergrund eines zerstörten Europa, zerstörter Demokratien, verfolgter Minderheiten, ermordeter Menschen, von Zwangsarbeit, in Straß­burg der Europarat gegründet wurde, hatte man das große Ziel, auf europäischem Boden die Menschenrechte, die politische Demokratie und die Rechts­staatlichkeit nicht nur wiederzufinden, sondern sie gemeinsam neu zu setzen. Und da gibt es zwei ganz große Säulen: Die eine ist die Europäische Menschenrechts­konvention, die sozusagen den Schutz der bürgerlichen Grundrechte und Grundfrei­heiten beinhaltet, und die andere ist die Europäische Sozialcharta, die die wirtschaft­lichen und sozialen Grundrechte umfasst.

Es war 1961 in Turin, als diese Europäische Sozialcharta aus der Taufe gehoben wurde, der in der Folge auch Österreich beigetreten ist. Österreich hat sie 1969 ratifiziert. Da geht es ein bisschen auch darum, nicht nur zu schauen, wie es im eigenen Land ist, sondern gleiche Rechte, gleiche soziale Standards, gleichen Zugang zu Grund- und Menschenrechten in ganz Europa zu schaffen.

Heute sind dieser Europäischen Sozialcharta Länder beigetreten wie Albanien, Rumänien, Aserbaidschan, Bosnien, Georgien, Moldawien, Montenegro und die Türkei, aber auch Staaten, die damals noch nicht dabei waren, wie zum Beispiel die Slowakei, Schweden oder die Niederlande und Finnland.

Diese Europäische Sozialcharta hat eine Modernisierung und Anpassung benötigt. Es wäre ein bisschen kompliziert nachzuvollziehen, was 1988, was 1990 war und warum 1999 was in Kraft getreten ist. Wichtig ist jedoch, dass ganz prinzipielle Artikel, in denen es zum Beispiel um Mutterschutz am Arbeitsplatz geht, um das Recht auf Arbeit, um das Recht, Gewerkschaften zu bilden, sich in Betrieben zu vereinigen, auf


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite