BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 104

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Berufen, ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub – wie kann man dagegen sein? –, ein Recht auf Wohnung sowie verpflichtende Maßnahmen zur Umschulung und Wiederein­gliederung von Langzeitarbeitslosen.

Das Recht, Kollektivverträge abzuschließen, Gewerkschaften und Vereinigungen in diesem Bereich zu gründen, wurde auch schon erwähnt. Weiters wurden auch die Schutzbestimmungen für Frauen erweitert und neu gestaltet, wie auch die Rechte behinderter Menschen, ein essenzieller Punkt in diesem Bereich. Österreich hat in der Behindertenarbeit – und das sieht man auch im Sozialbericht, Herr Minister, ich werde darüber nicht reden, aber ich möchte es ausdrücklich erwähnen – großartige Leistun­gen erbracht. Österreich ist natürlich noch nicht auf allen Ebenen – nicht nur im Baubereich – barrierefrei, aber Österreich ist im Bereich der Behindertenarbeit vorbildlich. Hier sind wir sehr gut unterwegs, und das möchte ich auch ausdrücklich erwähnt haben.

Unser Arbeits- und Sozialrecht ist natürlich auf einem hohen Level entwickelt, darum kostet es uns wirklich nicht allzu große Mühe, dieser Sozialcharta zuzustimmen. Es ist eigentlich ein Tagesordnungspunkt, bei dem jeder bei genauer Betrachtung und Einschaltung des Hausverstandes davon ausgehen kann, dass es sich um eine einstimmige Materie handelt. Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, wie man ein derartiges Stimmverhalten an den Tag legen und gegen diese Sozialcharta stimmen kann.

Da außerdem auch Länderkompetenzen betroffen sind – das haben wir im Ausschuss gehört –, bedarf es natürlich einer ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates. Wie gesagt, Kollege Stefan Schennach hat viel erwähnt, danke dafür. Meine Fraktion wird dieser Sozialcharta natürlich gerne die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.03.23

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen! Seit ihrer Initiierung im Jahr 1961 wird die Sozialcharta laufend ergänzt. Zur Ratifikation ist es notwendig, zumindest 63 Absätze der Charta für bindend zu erklären.

Österreich hat bereits bisher diese Anforderung erfüllt, erklärt aber einige Teile nicht für bindend. Alles, was bereits gesetzlich abgesichert ist, kann für verbindlich erklärt werden. So betrachtet, ist die Charta eine hervorragende Auflistung jener Punkte, die in Österreich sozial- und arbeitsrechtlich zu verbessern sind. Leider legt die Charta keine innerstaatlichen Rechte fest. Wir stimmen der Ratifizierung trotzdem zu, wohl wissend, dass in vielen Bereichen Verbesserungen notwendig sind.

Aufgabe des Parlaments und der Regierung muss es sein, alle Artikel der Euro­päischen Sozialcharta innerstaatlich umzusetzen. Jede einzelne Bestimmung ist wichtig. Die Europäische Sozialcharta hat ihre Daseinsberechtigung mehr denn je, da wir – wie in vielen europäischen Staaten – ein immer größer werdendes Gefälle zwischen Reich und Arm zu verzeichnen haben. Die Einkommensschere öffnet sich immer weiter, und obwohl wir eine steigende Erwerbsquote haben, befinden sich immer mehr Menschen in Armut oder sind von Armut bedroht.

Einige Maßnahmen könnten wir rasch umsetzen, um die ärgste Gefahr zu bannen. Eine solche Maßnahme ist die Erfüllung von Mindestlöhnen. Mindestlöhne sind ein wirksames Mittel gegen die Probleme der Working Poor, wie wir Menschen nennen,


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