BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 135

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Aber ein wichtiger Punkt, auf den ich noch – angesichts der schon lang andauernden Debatte in aller Kürze – verweisen möchte, ist weniger das Doppelbesteuerungs­abkommen mit Deutschland, das quasi nur die neuen OECD-Standards inkorporiert, sondern das aus handelspolitischer Sicht wesentlich bedeutendere Abkommen mit Bosnien-Herzegowina, weil wir bis dato kein Abkommen mit Bosnien-Herzegowina haben und dadurch in unserem Netzwerk von Ländern, mit denen wir Doppelbe­steuerungsabkommen haben, eine bestehende Lücke geschlossen wird.

Das hat auch zur Folge, dass es handelspolitisch, wirtschaftspolitisch und standort­po­litisch für Österreich ein sehr positives Ereignis ist, dass wir heute mit dem Beschluss endlich auch mit Bosnien-Herzegowina ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, was Sicherheit, Kontinuität und vermehrte Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bedeuten wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.59


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundes­republik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeich­neten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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