BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 121

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Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade die Beförderung von Gefahrgütern im tägli­chen Verkehr ist ein sehr sensibler Bereich – das wurde heute auch schon angespro­chen –, aber nicht nur ein sehr sensibler, sondern auch ein gefährlicher Bereich, in dem man einfach nicht genug vorsorgen kann. Solange nicht wirklich etwas passiert, ist der Gefahrguttransport in der öffentlichen Wahrnehmung kaum ein Thema, aber dann, wenn es zu Unfällen kommt, dann spricht man darüber. Die Folgen solcher Un­fälle sind meistens sehr fatal.

Die Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes, so wie sie jetzt vorliegt, ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil es immer wieder – die Vergangenheit hat das ge­zeigt – zu großen Problemen vor allem bei den Einsatzkräften gekommen ist. Wenn sie zum Unfallort kommen und die Fahrzeuge in Bezug auf ihren Inhalt nur schlecht oder, wie Kollege Stadler gemeint hat, zum Teil falsch oder gar nicht gekennzeichnet sind, dann führt das immer wieder zu sehr großen Problemen.

Ich selbst komme aus einem Bezirk, durch den die A 8, die Innkreis Autobahn, die so­genannte Balkanroute von Großbritannien in die Türkei, führt. Dort fahren täglich zwi­schen 9 000 und 10 000 Lkw über den Grenzübergang in Suben. Erst heute Morgen wieder passierte ein tragischer Unfall mit einem Lkw, bei dem ein Mensch tödlich ver­unglückt ist. Vor wenigen Tagen, an gleicher Stelle, ein paar Kilometer weiter, hat ein Lkw gebrannt, ist in Vollbrand gestanden. Kurz zuvor, ein paar Tage zuvor, ereignete sich ebenfalls ein Unfall mit einem Lkw mit einem großen Flüssigkeitsaustritt als Fol-
ge. Wenn dann die Feuerwehr kommt, muss sie wissen, wie sie reagieren soll, und
das kann sie nicht, wenn die Kennzeichnung nicht ausreichend, wenn sie falsch oder schlecht ist.

Es spielt sich schon etwas ab auf diesen stark befahrenen Straßen; diese Szenen sind zum Teil wirklich furchterregend. Es ist daher notwendig, sehr geehrte Damen und Her­ren, und es ist richtig und wichtig, das Gefahrgutbeförderungsgesetz anzupassen und unter anderem die Schulungs- und Kontrollbestimmungen zu erweitern. Es ist richtig und wichtig, Frau Minister, dass davon auch die Binnenschifffahrt und die Luftfahrt erfasst sind. Und es ist richtig und wichtig, dass es in verschiedenen Ländern auch gleiche Standards gibt.

Die vorliegende Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes trägt dazu bei, die Sicherheit auf den Verkehrswegen zu heben, und zwar sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene, auch auf dem Wasser und auch in der Luft. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

16.19


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.20.3614. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird (1115 d.B. und 1158 d.B. sowie 8496/BR d.B.)

 


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