BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 120

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strengen Gefahrguttransport-Vorschriften eingehalten und damit die hohen Sicherheits­standards gewährleistet werden.

Ganz besonders schwerwiegende Unfälle mit Gefahrgütern sind Gott sei Dank in Ös­terreich eher selten, aber wir erinnern uns alle an den Unfall im Jahre 1999 im Tau­erntunnel, wo ein Gefahrguttransporter mit Spraydosen in einen Auffahrunfall mit 30 Personenkraftwagen verwickelt war. Es kam damals zu einem fürchterlichen Brand. Unsere Feuerwehren haben fast täglich mit kleineren Gefahrguttransport-Unfällen zu tun. Das Haupteinsatzgebiet der Feuerwehren ist nicht mehr das Feuer, sondern eben derartige Spezialeinsätze.

Meine Damen und Herren, ein hohes Fachwissen bei heimischen und ausländischen Frächtern, Spediteuren und Verladern, aber auch bei den Kontrollorganen und Einsatz­kräften ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung des hohen Sicherheitsstan­dards, den wir in Österreich haben. Aufgabe der Verkehrspolitik ist es, Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen und Güter sicher, pünktlich, preiswert und ökologisch vernünftig an ihr Ziel gelangen.

Die Novelle 2011 zum Gefahrgutbeförderungsgesetz nutzt weiters Möglichkeiten zur Entbürokratisierung. Davon können bestimmte Wirtschaftsbereiche wie zum Beispiel die Bauwirtschaft bei der Straßenmarkierung oder die Handelsunternehmen bei der Abgabe zum Beispiel von Reinigungsmitteln, Düngemitteln und Ähnlichem profitieren; ebenso auch andere Bereiche, wo Gefahrgüter in kleinen Mengen sowie geringerer Entfernung befördert werden.

Derzeit muss ein Unternehmer im Rahmen eines bürokratischen Einzelgenehmigungs­verfahrens beim Landeshauptmann eine firmenbezogene Ausnahmegenehmigungsbe­willigung beantragen, um vereinfacht Beförderungen durchführen oder Waren zur wei­teren Beförderung abgeben zu können. Künftig können in einer Verordnung bestimmte Aufgaben, sogenannte Sicherheitsstandards, festgelegt werden, und im Gegenzug können Transporte erleichtert durchgeführt werden, zum Beispiel mit vereinfachten Be­förderungspapieren.

Die Novelle 2011 zum Gefahrgutbeförderungsgesetz 1998 ist der Weg zu mehr Rechts­sicherheit für grenzüberschreitende und innerstaatliche Gefahrguttransporte. Setzen wir gemeinsam, wenn auch verspätet, diese Novelle um! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.16


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. Ich erteile es ihm.

 


16.16.35

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz trägt da­zu bei, die Sicherheit zu erhöhen. Es ist daher auch eine gute Sache und unterstüt­zenswert.

Herr Kollege Mayer, Sie haben mich jetzt so ang’schaut, als ob Sie erwarten würden, dass jetzt wieder etwas kommt von mir. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Ich bin ohnehin immer, wenn ich hier beim Rednerpult stehe, geradezu einem Hagel an Zu­rufen ausgesetzt, deshalb bin ich ganz froh und möchte das auch einmal genießen, dass ich in Ruhe sagen kann, dass wir diesem Antrag zustimmen werden. (Demons­trativer Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: Jawohl! – Bundesrat Gru­ber: Lernfähig!) Ich bin ja auch als Pro-Redner zu Wort gemeldet. Also lassen Sie mich diesen Moment auskosten! Ich bin heute auch später noch einmal zu Wort gemeldet, und dann wird die Sprache vermutlich wieder eine andere sein. (Bundesrat Mag. Klug: Wie in der Früh: konstruktive Opposition!) – Ja, Herr Magister, genau so ist es.

 


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