Ich kann Ihnen ganz kurz ein Beispiel schildern, leider ein negatives Beispiel aus meinem Berufsleben, wo ich verständigt wurde, weil es mit einem Gefahrguttransport Schwierigkeiten gegeben hat. Aus einem Eisenbahnfahrzeug ist Gefahrgut in Staubform ausgetreten. Als ich dorthin gekommen bin, war es eigentlich das Schwierigste, zu klären: Was ist eigentlich in diesem Waggon, in diesem Fahrzeug drinnen? Wie kann die Feuerwehr vorgehen? Welche Maßnahmen kann man treffen?, denn der hundertprozentige Unfug war, dass das Fahrzeug deklariert war, die Begleitpapiere deklariert waren, sich aber die Deklarationen unterschieden haben. Das heißt, es ist im Begleitpapier etwas anderes gestanden, als am Fahrzeug deklariert war, in dem es befördert worden ist. Das Ganze wurde dann noch dadurch geschlagen, dass im Waggon, im Fahrzeug etwas drinnen war, was weder im Begleitpapier gestanden ist noch am Wagen deklariert war.
Wenn so etwas passiert, dann ist Schluss mit lustig. Es ist Gefahr in Verzug – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Menschen, die dort beschäftigt sind, und die Menschen, die entlang von Bahnstrecken wohnen. Aber ich denke, das gilt nicht nur für den Eisenbahnverkehr, sondern auch auf Autobahnen, wo sehr viele Menschen, sicher auch jeder von uns, unterwegs sind. Wenn man immer wüsste, was die Lkws geladen haben, an denen man vorbei- beziehungsweise denen man hinterherfährt, würde man sicher oft nicht ganz so ruhig im Auto sitzen.
Ich kann jetzt nicht so lange reden, bis Kollegin Kerschbaum zurückkommt, vielleicht kann ja Kollegin Kickert sie darüber informieren. – Es ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden, auch Kollege Krusche ist schon darauf angesprochen worden, und ich möchte jetzt Frau Kollegin Kerschbaum darauf ansprechen: Interessant ist die parlamentarische Diskussion zu diesem Verhandlungspunkt. Im Ausschuss am Dienstag zum Beispiel sind – im Ausschuss natürlich berechtigt – Fragen gestellt worden, Einwände erhoben worden, ob dafür oder dagegen, das steht jedem frei und das ist auch notwendig, aber wenn dann mit Gewalt Argumente gesucht werden, die eben gegen dieses Gefahrgutbeförderungsgesetz sprechen, dann frage ich mich wirklich, ob solch eine Diskussion überhaupt noch sinnvoll ist. Am Dienstag sind im Ausschuss – ich sage es noch einmal – berechtigte Fragen gestellt worden, es sind kompetente Antworten von den Beamten des Ministeriums gekommen – und wenn man dann am Donnerstag darauf, also heute, zwei Tage später, vergessen hat, welch kompetente Antworten man am Dienstag bekommen hat, und uns zu Beginn der Debatte sagt, es sei schwierig, zu verstehen, dann, glaube ich, ist es auch schwierig, die richtigen Argumente zu finden, um dagegen sein zu können. Man sollte ein richtiges Urteil abgeben können, das sollte man von einer Diskussion im Hohen Haus erwarten dürfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.11
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Junker. Ich erteile ihr das Wort.
16.12
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister Bures! Meine Damen und Herren! Etwa 3 Prozent aller Güterbeförderungen sind Beförderungen mit gefährlichen Stoffen. Bis zu 150 Gefahrguttransporte sind täglich auf unseren Autobahnen auf diversen Streckenabschnitten unterwegs. Aber auch auf unseren Landes- und Gemeindestraßen werden gefährliche Güter transportiert: sei es bei der Belieferung von Tankstellen mit Treibstoff oder von Handelsunternehmen mit Farben und Lacken. Ebenfalls unter Gefahrgut fallen bestimmte Abfallprodukte bei den Spitälern.
Angesichts der beachtlichen Mengen, die täglich auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft befördert werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die
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