BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 118

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bürger und Otto Normalbürgerin nicht ständig damit beschäftigt sind und deshalb auch die Information nicht haben. Uns erscheint das nicht sinnvoll.

Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob das gesetzlich in der Form überhaupt möglich ist, denn der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat sehr in Frage gestellt, dass diese dynamischen Anpassungen so in Ordnung gehen und verfassungsrechtlich pas­sen. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Stellungnahme des Verfas­sungsdienstes 14 Seiten umfasst, während die Gesetzesänderung 16 Seiten umfasst. Auf den 14 Seiten steht eigentlich immer wieder: es ist unklar, es ist nicht genau defi­niert. Ich denke, das sollte schon ein Grund sein, darüber nachzudenken, ob man bei der Umsetzung solcher Richtlinien nicht vielleicht doch ein bisschen genauer arbeiten sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.05.46

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt ausführlich über Verkehrssicherheit gespro­chen, mit Für und Wider. Wenn es um Verkehrssicherheit geht, so muss man selbst­verständlich auch, wie Kollegin Kerschbaum gesagt hat, wenn es auch oft schwierig zu verstehen ist, über Transporte von gefährlichen Gütern reden. Wir wissen ja aus der Vergangenheit aus so manchen Berichten im Fernsehen und der Zeitung, welche Aus­wirkungen speziell ein Transport mit gefährlichen Gütern haben kann, wenn da irgend­etwas Unvorhergesehenes passiert.

Da ja eines meiner Aufgabengebiete bei den ÖBB ist, Mitarbeiter des technischen Wa­gendienstes auszubilden, zu schulen, zu unterweisen in Bezug auf gefährliche Güter, Übernahme, Überprüfung von gefährlichen Gütern, traue ich mir schon zu, hier ein paar Worte zu diesen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zu sagen, von de­nen ich schon meine, dass man sie richtig einschätzen kann, wenn es auch für manche schwierig ist.

Schade, dass Kollegin Kerschbaum jetzt nicht im Saal ist; muss ich halt noch ein biss­chen warten, um ihr etwas sagen zu können.

Wie schon angesprochen, ist die Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes die Umsetzung einer EU-Richtlinie, was bedeutet, dass im gesamteuropäischen Raum ein­heitlich geregelt ist, wie die Transporte zu erfolgen haben, sodass die Gefahren mög­lichst auf null reduziert werden. Ausschließen kann man gefährliche Zwischenfälle nie, da kann man noch so viele Gesetze machen, sich noch so stark bemühen. Ausschlie­ßen können wir das leider – wie so vieles andere auch – nicht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Regelungen in diesem Gesetz sind von be­sonders großer Bedeutung. Warum? – Das Gesetz regelt die Transportnotwendigkei­ten, die Verantwortlichkeiten, die Norm der Begleitpapiere und die Kennzeichnung der gefährlichen Güter, aber auch die Kennzeichnung der Fahrzeuge, was besonders wichtig für jene Bereiche ist, wo die gefährlichen Güter mit den Fahrzeugen trans­portiert werden. Diese Regelungen im Gesetz sind besonders wichtig, denn sollte ein­mal, wie ich schon angesprochen habe – und das kann man nicht oft genug wieder­holen – irgendetwas Unvorhergesehenes passieren, muss man schließlich wissen, wie man damit umgeht, wie man es richtig handhabt und wie man sich richtig verhält. Das gilt auch – das hat Kollegin Kerschbaum schon angesprochen – für die Verlader und die Entlader.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite