BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 117

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Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen damit zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


16.01.05

Berichterstatter Michael Lampel: Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird, Gefahrgut­beförderungsgesetz-Novelle 2011.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


16.01.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gefahrgutbeförderung ist sicher einer der sensibelsten Bereiche im Straßenverkehr, weil sich in diesem Bereich ein Fehler massiv auswirken kann, noch massiver als anderswo. Umso wichtiger ist es, dass gerade in diesem Bereich alle Beteiligten wissen, was sie zu tun haben, also so­wohl derjenige, der befördert, als auch derjenige, der die Sendung aufgibt, als auch der­jenige, der die Sendung empfängt.

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz ist nicht unbedingt ein einfaches Gesetz, und es ist, glaube ich, uns allen hier bewusst, dass nicht jeder, der Gefahrgut empfängt, sich des­sen bewusst ist, was er da an Gefahrgut bekommt, weil das nicht etwas ist, das man alltäglich macht; damit wird man nicht groß.

Je komplizierter die Regelung wird, desto schwieriger ist es, sie zu verstehen, und des­to schwieriger wird es auch sein, dass sich jeder richtig verhält. Unser Hauptproblem mit dieser Novelle ist diese dynamische Anpassung an diverse internationale Rege­lungen. Das steht dann nicht im Gesetz, das kannst du dann im Internet googeln. Wenn du Glück hast, findest du es auf Deutsch. Es sind auf jeden Fall ziemlich viele Seiten.

Wie gesagt, als professioneller Gefahrgutbeförderer wird man wahrscheinlich jeman­den haben, der das alles durchackert und schaut, was zu tun ist. Beim Versender ist es dann vielleicht nicht mehr ganz so. Beim Empfänger ist es ziemlich sicher nicht mehr so, dass der zum Beispiel weiß, dass er, wenn er eine Heizöllieferung bekommt, auf­passen muss und den Lieferanten nicht warten lassen darf, weil er sich sonst straf­rechtlich schuldig macht.

Also je komplizierter das Gesetz ist, desto schwieriger wird es sein, gerade für die nicht so intensiv Beteiligten, sich an alle Regelungen zu halten. Das ist unser Kritikpunkt: eben diese dynamischen Anpassungen an internationale Richtlinien, die dann gar nicht mehr diskutiert werden. Da wird dann alle zwei Jahre eine Richtlinie geändert, was Ot­to Normalverbraucher nicht mitkriegen wird, und deshalb wird es schwierig sein, sich an diese Gesetze zu halten.

Im Ausschuss ist noch die tolle Bemerkung gekommen, an das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch müssen wir uns auch alle halten, auch wenn wir es nicht auswendig kön­nen, nur: Mit diesen Dingen sind wir groß geworden, das hört man schon in der Schule, wie man damit umzugehen hat, wenn man mit der Polizei ein Problem hat oder wie auch immer. Beim Gefahrgutbeförderungsgesetz ist es eben so, dass Otto Normal-


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