BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 116

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Ich habe das, glaube ich, auch fünfmal gesagt: Es geht nicht darum, dass ich sage, es soll niemand einen Helm aufsetzen, sondern es geht darum, ob es verpflichtend oder nicht verpflichtend sein soll. Wenn es verpflichtend ist, aber es bei Nichtbefolgung die­ser Bestimmung keine Strafe gibt, was produziere ich dann damit? – Dass die Leute, die ihren Kindern keinen Helm aufsetzen, in Wirklichkeit gegen ein Gesetz verstoßen. Das ist das Einzige, was dabei herauskommt, sonst leider nichts. (Bundesrat Beer: Ein reiner Justamentstandpunkt!)

90 Prozent der Erwachsenen setzen keinen Helm auf, wenn sie zum Beispiel zum Ein­kaufen von A nach B mit dem Rad fahren, weil es umständlich ist. Insofern ist es ja schön und gut, wenn den Kindern das nahegelegt wird, später wird man dann selbst entscheiden und wahrscheinlich bei längeren Ausfahrten, im Wald, dort, wo es heikel ist, einen Helm aufsetzen, aber auf kurzen Strecken weiterhin nicht.

15.58


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hammerl. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.58.59

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bin ja noch nicht so lange hier im Bundesrat, aber ich muss eines sagen, mich wundert es, dass wir heute darüber diskutieren – wo es doch um die Sicherheit der Kinder geht –, dass die Fraktion der Grünen und auch der FPÖ gegen die Helmpflicht sind.

In der Steiermark hat die grüne Fraktion vor einem dreiviertel Jahr einen diesbezügli­chen Antrag eingebracht, der ganz ähnlich dieser Novelle ist, die die Frau Minister ein­gebracht hat.

Meine Damen und Herren, ich habe vor einer Stunde den zuständigen Primar in Graz, Herrn Dr. Müller, angerufen, der mir gesagt hat, im Vorjahr, 2010, hat es in Graz – Graz ist eine Stadt mit vielen Radfahrern, Gott sei Dank gibt es dort Radwege – 29 schwere Unfälle mit Kindern gegeben, davon waren zwei tödlich, und die zwei tödli­chen Unfälle waren Unfälle mit schweren Kopfverletzungen.

Wenn durch diese Novelle nur ein Kind, Frau Ministerin, davor bewahrt wird, dass ihm so etwas passiert, dann ist diese Novelle absolut gerechtfertigt, gar keine Frage. Gott sei Dank, dass sie beschlossen wird.

Frau Ministerin Bures, ich möchte Ihnen ein Danke zu Ihren heutigen Ausführungen sa­gen, Sie haben wirklich präzise Stellung genommen, unter anderem auch dargestellt, wie schwer Kopfverletzungen sein können und wie gefährdet Kinder im Speziellen sind. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.00


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.00.4713. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2011) (1116 d.B. und 1137 d.B. sowie 8495/BR d.B.)

 


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