das Asylamt ist beschäftigt, die Behörden sind beschäftigt. Das zieht ja einen Rattenschwanz nach sich, das ist schon rein ökonomisch ein Wahnsinn! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Deshalb: Unterstützen wir bitte die Beamten und Beamtinnen in den Entscheidungsinstanzen (Bundesrätin Mühlwerth: Dann redet mit euren Vereinen!), damit qualitätsvolle rasche Asylverfahren gewährleistet werden und sich nicht diese Berge anhäufen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Das ist der Punkt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.37
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Fekter. Ich erteile es ihr.
18.37
Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sehr geehrter Herr Dönmez, ich schätze Sie normalerweise, weil Sie immer sehr sachliche Beiträge bringen. Diese durchschnittlichen sechs Wochen – durchschnittlich, habe ich gesagt – sind natürlich auf die Neuverfahren bezogen! Ich kann leider keinen Einfluss auf den Verwaltungsgerichtshof nehmen, denn der ist der Hauptverursacher in Hinblick auf die Dublin-Fälle, wo die Entscheidung, ob Österreich oder Budapest zuständig ist, gelegentlich über fünf Jahre gedauert hat. Das heißt, diesbezüglich haben wir noch eine Fülle von Altfällen.
Wir haben auch noch Altfälle, die im Hinblick auf ihr Vorbringen in manchen Bezirkshauptmannschaften nicht in dem Ausmaß fremdenrechtlich betreut worden sind. Wir haben immerhin 84 BHs, 13 BPDs oder 16 BPDs und sechs Magistrate, die da unterschiedlich zuständig sind. Manche können es besser, manche können es weniger gut. Daher gibt es ja das Projekt, eine einheitliche Struktur für alle fremdenrechtlichen Angelegenheiten im Bundesamt für Migration und Asyl zusammenzubringen und dann darauf den Asylgerichtshof als zweite Instanz draufzusetzen.
Das heißt, mit all den Maßnahmen ist es uns gelungen, dass wir neue Verfahren sehr rasch abwickeln können. Wir haben aber bei den Altfällen natürlich noch Problembereiche, Problemfelder, wo uns die Personen abhanden gekommen sind, dass wir ihnen die Bescheide nicht zustellen können, wo beispielsweise nicht klargestellt ist, woher jemand wirklich ist. Er sagt, er ist ein Marokkaner, aber die Sprachforscher sagen: Nein, er kommt aus Mali.
Das heißt, das alles sind ausgesprochen schwierige Situationen, die wir aber sehr professionell und mit hohem humanitären Anspruch abwickeln. In ganz Europa gibt es dieses individuelle Recht der Individualprüfung in allen Verfahrensschritten nicht so, wie wir das haben. Daher bin ich auch dafür, dass wir das so beibehalten und nicht dann, wenn es uns passt, in ein Pauschalverfahren kommen.
Herr Dönmez, Sie wissen ganz genau, im Gesetz steht dezidiert drin, wann jemand einen humanitären Aufenthalt in Österreich bekommt. Das ist ganz klar geregelt, nämlich: unbescholten, integriert, und, und, und, es sind alle Fälle angeführt. Wir haben eine Fülle dieser Fälle humanitär positiv erledigt, in den letzten eineinhalb Jahren, seit dieses Gesetz gilt.
Ich bin aber immer gegen eine Pauschalregelung aufgetreten, weil die internationale Regelung zeigt, dass alle, die solch eine – unter Anführungszeichen – „Pauschalamnestie“ gemacht haben, binnen kürzester Zeit wieder ein neues Problem hatten, weil die Schlepper die Leute ins Land geschleppt und ihnen gesagt haben: Tauch ein wenig illegal unter, halt dich ein, zwei, drei Jahre dort auf, denn dann kommt die nächste Amnestie! – Dagegen bin ich immer aufgetreten.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite