BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 10

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ist im Jahre 2003, was die Forschungsquote betrifft, hinten nachgehinkt und hat seither aufgeholt. Wir liegen derzeit an sechster Stelle, was ein großer Erfolg ist.

Worum geht es dabei? – Es geht um Fragen der Zukunft überhaupt: Wie werden wir in 20 Jahren leben? Mit welcher Energie werden wir heizen beziehungsweise mit welcher Energie werden wir kühlen? Wie entwickeln sich unsere Kommunikationssysteme? Wie werden künftig Waren produziert? – Und das sind auch schon die Themenschwer­punkte der Forschung, nämlich Energie und Klima, Mobilität, Kommunikation und die Produktionstechniken.

Innovation zahlt sich aus: Wenn man eine Forschungsmilliarde einsetzt, dann ent­stehen daraus 50 000 neue Arbeitsplätze. Zwei Drittel des Wirtschaftswachstums gehen auf Forschung zurück. 3 Millionen € an Steuern werden durch 1 Million € an For­schungsmitteln lukriert. Die Bundesregierung erachtet daher die Förderung und Nut­zung von neuem Wissen als zentrale Aufgabe im Interesse unserer Zukunftschancen. Forschung leistet an den Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären For­schungszentren, in kleinen und mittleren Unternehmen und in der Industrie einen wich­tigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, sie sichert die Wettbe­werbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze.

Innovationsorientierte Forschungspolitik verfolgt einen vernetzten Zugang, der auf der Zusammenarbeit aller Akteure beruht und vielfältige Wechselwirkungen zwischen der Generierung von Wissen und seiner Anwendung innerhalb und außerhalb der For­schungswelt berücksichtigt. Der Bundesregierung ist bewusst, dass eine weiterhin erfolgreiche Forschungspolitik nur gelingen wird, wenn die vielfältigen Maßnahmen unterschiedlicher Akteure einander ergänzen und einem gemeinsamen Ziel verpflichtet sind. Also: Forschungseinrichtungen und Unternehmen gemeinsam! Hiezu gibt es die Forschungsförderungsgesellschaft, und das Ziel aller Aktivitäten der Forschungsför­de­rungsgesellschaft ist die Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandortes Öster­reich im globalen Wettbewerb und damit die nachhaltige Absicherung hoch­wer­tiger Arbeitsplätze und des Wohlstandes in einem Land, das zu den wohlhabendsten der Welt zählt.

Die Zielorientierung der Forschungsförderungsgesellschaft reflektiert ihren gesetz­lichen Auftrag. Die Aufgabe der Forschungsförderungsgesellschaft ist die „Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation (...) zum Nutzen Öster­reichs“.

Der Aufgabenbereich wird im Gesetz konkretisiert, und zwar dahin gehend: Mana­gement und Finanzierung von Forschungsprojekten der Wirtschaft und der Wis­senschaft, von Impulsprogrammen für Wirtschaft und Forschungseinrichtungen sowie von Netzwerken zur Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; Management von kooperativen Programmen und Projekten mit der EU und anderen europäischen und internationalen Partnern; Vertretung der österreichischen Interessen gegenüber den relevanten europäischen und internationalen Institutionen im Auftrag des Bundes; Beratung und Unterstützung zur Stärkung der österreichischen Beteiligung bei euro­päischen Programmen, vor allem beim EU-Rahmenprogramm für Forschung, Tech­nologie und Innovation sowie beim Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; Unterstützung und Strategievorbereitung für die Entscheidungsträger des österreichischen Innovationssystems.

Frau Bundesministerin! Ich gratuliere zu dieser hervorragenden Leistung! Ich bin neu­gierig und würde ganz gerne wissen, wie es in Zukunft weitergeht, denn Österreichs Schlüssel zum Erfolg sind Forschung, Technologie und Innovation. Ich denke, Sie


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