BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 30

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Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

„BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-19.8.19.12/0016-I.2/2011

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der

Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den

Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in

Österreich; Verhandlungen

Vortrag

an den

Ministerrat

Die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IAGA) entstand am 8. März 2011 mit Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptions­akademie als internationale Organisation (BGBl. III Nr. 22/2011), dem Österreich als Gründungspartei angehört (vgl. Pkt. 9 des Beschl.Prot. Nr. 75 vom 12. Oktober 2010). Durch die Ansiedlung der Akademie in Österreich und deren Kooperation mit anderen in Wien angesiedelten Organisationen, wie dem United Nations Office on Drugs and Grime (UNODC), konnte eine weitere Stärkung der internationalen Rolle des Raums Wien als Standort internationaler Institutionen insbesondere im Bereich der inter­nationalen Verbrechensbekämpfung erzielt werden.

Mit der Internationalen Anti-Korruptionsakademie ist nun ein Amtssitzabkommen zu schließen. Inhaltlich soll sich dieses Abkommen an jenem orientieren, das im Zuge der zunächst geplanten Errichtung der Akademie durch die Internationale Kriminal­poli­zeiliche Organisation (INTERPOL) abgeschlossen worden war (vgl. das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Orga­nisation (ICPO - INTERPOL) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich, BGBl. III Nr. 65/2008). Da nun die Akademie aufgrund eines völker­rechtlichen Übereinkommens als eigenständige internationale Organisation besteht, ist das Amtssitzabkommen mit der Akademie selbst neu abzuschließen. Das geplante Abkommen wird die Privilegien und Immunitäten der Akademie und ihrer Mitar­beiter/innen in Österreich - wie bei vergleichbaren internationalen Organisationen, etwa dem Joint Vienna Institute (vgl. BGBI. III Nr. 187/1997) und dem Internationalen Zen­trum für Migrationspolitikentwicklung (BGBI. III BGBI. III Nr. 145/2000) - regeln. Das Abkommen soll unter anderem die Wahlfreiheit hinsichtlich der Sozialversicherung für Mitarbeiter/innen der Akademie, diplomatische Privilegien und Immunitäten für deren Dekan vorsehen und Bestimmungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt von Ange­hörigen der Mitarbeiter/innen der Akademie enthalten.

Für die Verhandlungen über das Abkommen wird die nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:

Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz            Bundesministerium für europäische und

Delegationsleiter                                                                                internationale Angelegenheiten

Legationsrätin Mag. Regina Rusz                            Bundesministerium für europäische und

Stv. Delegationsleiterin                                                                    internationale Angelegenheiten

 


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