Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-19.8.19.12/0016-I.2/2011
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den
Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in
Österreich; Verhandlungen
Vortrag
an den
Ministerrat
Die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IAGA) entstand am 8. März 2011 mit Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (BGBl. III Nr. 22/2011), dem Österreich als Gründungspartei angehört (vgl. Pkt. 9 des Beschl.Prot. Nr. 75 vom 12. Oktober 2010). Durch die Ansiedlung der Akademie in Österreich und deren Kooperation mit anderen in Wien angesiedelten Organisationen, wie dem United Nations Office on Drugs and Grime (UNODC), konnte eine weitere Stärkung der internationalen Rolle des Raums Wien als Standort internationaler Institutionen insbesondere im Bereich der internationalen Verbrechensbekämpfung erzielt werden.
Mit der Internationalen Anti-Korruptionsakademie ist nun ein Amtssitzabkommen zu schließen. Inhaltlich soll sich dieses Abkommen an jenem orientieren, das im Zuge der zunächst geplanten Errichtung der Akademie durch die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (INTERPOL) abgeschlossen worden war (vgl. das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO - INTERPOL) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich, BGBl. III Nr. 65/2008). Da nun die Akademie aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens als eigenständige internationale Organisation besteht, ist das Amtssitzabkommen mit der Akademie selbst neu abzuschließen. Das geplante Abkommen wird die Privilegien und Immunitäten der Akademie und ihrer Mitarbeiter/innen in Österreich - wie bei vergleichbaren internationalen Organisationen, etwa dem Joint Vienna Institute (vgl. BGBI. III Nr. 187/1997) und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (BGBI. III BGBI. III Nr. 145/2000) - regeln. Das Abkommen soll unter anderem die Wahlfreiheit hinsichtlich der Sozialversicherung für Mitarbeiter/innen der Akademie, diplomatische Privilegien und Immunitäten für deren Dekan vorsehen und Bestimmungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt von Angehörigen der Mitarbeiter/innen der Akademie enthalten.
Für die Verhandlungen über das Abkommen wird die nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Legationsrätin Mag. Regina Rusz Bundesministerium für europäische und
Stv. Delegationsleiterin internationale Angelegenheiten
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite