Attachee Mag. Nadia Kalb Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen des entsendenden Ressorts. Das nun in Aussicht genommene Abkommen wird mit keinen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Abkommen mit INTERPOL über den Amtssitz der Akademie verbunden sein. Das Land Niederösterreich stellte der Akademie ein renoviertes Gebäude in Laxenburg zur Verfügung; die Mietkosten werden auf einen Zeitraum von 25 Jahren aus den dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt. Sofern weitere Beiträge des Bundes an die Akademie geleistet werden, werden sie aus den dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt. Durch die im Abkommen zu gewährenden Steuerprivilegien wird es zwar zu einem Steuerausfall kommen, doch ist dieser bloß fiktiv, da es weder ein Steueraufkommen noch einen privilegienbedingten Steuerausfall gäbe, würde die Akademie außerhalb Österreichs angesiedelt werden. Derzeit hat die Akademie einen Mitarbeiterstand von etwa 15 Personen, der langfristig je nach Inanspruchnahme der Ausbildungsprogramme auf ca. 50 bis 60 Mitarbeiter/innen anwachsen sollte. Nachdem nur wenigen für die Akademie tätigen Personen volle Steuerprivilegien gewährt werden, entstehen durch Ansiedlungen und die dadurch ausgelösten positiven Beschäftigungseffekte Steuermehreinnahmen, die sich zwar einer präzisen Schätzung entziehen, aber Mehrwertsteuermindereinnahmen mindestens kompensieren dürften.
Das Abkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat unterliegen. Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich daher den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich zu bevollmächtigen.
Wien, am 20. April 2011
SPINDELEGGER m.p.“
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien
23. Mai 2011
GZ: BMeiA-EU.8.33.02/0003-I.2a/2011
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