BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 31

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Attachee Mag. Nadia Kalb                                           Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Be­deckung in den Budgetansätzen des entsendenden Ressorts. Das nun in Aussicht genommene Abkommen wird mit keinen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Abkommen mit INTERPOL über den Amtssitz der Akademie verbunden sein. Das Land Niederösterreich stellte der Akademie ein renoviertes Gebäude in Laxenburg zur Verfügung; die Mietkosten werden auf einen Zeitraum von 25 Jahren aus den dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt. Sofern weitere Beiträge des Bundes an die Akademie geleistet werden, werden sie aus den dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt. Durch die im Abkommen zu gewährenden Steuerprivilegien wird es zwar zu einem Steuer­ausfall kommen, doch ist dieser bloß fiktiv, da es weder ein Steueraufkommen noch einen privilegienbedingten Steuerausfall gäbe, würde die Akademie außerhalb Österreichs angesiedelt werden. Derzeit hat die Akademie einen Mitarbeiterstand von etwa 15 Personen, der langfristig je nach Inanspruchnahme der Ausbildungs­programme auf ca. 50 bis 60 Mitarbeiter/innen anwachsen sollte. Nachdem nur wenigen für die Akademie tätigen Personen volle Steuerprivilegien gewährt werden, entstehen durch Ansiedlungen und die dadurch ausgelösten positiven Beschäftigungs­effekte Steuermehreinnahmen, die sich zwar einer präzisen Schätzung entziehen, aber Mehrwertsteuermindereinnahmen mindestens kompensieren dürften.

Das Abkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat unterliegen. Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich daher den

A n t r a g,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Ver­handlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Inter­nationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich zu bevollmächtigen.

Wien, am 20. April 2011

SPINDELEGGER m.p.“

                                                                                                                                     „Der Generalsekretär

                                                                                                                 für auswärtige Angelegenheiten

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

Parlament, Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien

                                                                                                                                                      23. Mai 2011

                                                                                                  GZ: BMeiA-EU.8.33.02/0003-I.2a/2011

 


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