Da sind jetzt einige Teile offengeblieben. Die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben an die Bezirksbehörden – also vor allem bei den Bezirkshauptmannschaften – darf nur gesetzlich erfolgen. Insofern ist die Transparenz zugesichert und gegeben.
Bei den Gemeindeverbänden muss der Zusammenschluss durch eine Verordnung genehmigt werden. Also auch da erfolgt eine entsprechende Kundmachung.
Bei den Vereinbarungen aber ist zwar auch eine entsprechende Kundmachung vorzusehen – also diesen Vereinbarungen gemäß Artikel 116b –, aber meiner Meinung nach hätte man hier auch eine Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde in Form einer Verordnung wählen können.
Das wäre zum Beispiel eine meiner ersten Fragen gewesen, falls wir diesen Antrag in einem Ausschuss beraten hätten: Warum wurde diese Form gewählt? Wäre eine andere Form nicht besser gewesen?
Zum Rechtsschutz: Da gehen wir davon aus, dass gerade die Aufgabenkonzentration bei den Bezirkshauptmannschaften nicht den Instanzenzug ändern wird, der ja in der Regel über die Landesregierungen oder über die Landeshauptmannschaften geht. Insofern bestehen keine Bedenken.
Dort, wo meiner Meinung nach etwas offengeblieben ist, ist bei der Frage dieses Passus „Vereinbarungen von Gemeinden“. Da sind nämlich Inhalt und Funktion ziemlich offengeblieben. Die Frage ist: Wie wird das gestaltet? Wie kann dieses neue Institut der Vereinbarungen bewertet werden?
Aufgrund fehlender Informationen, aufgrund – ich verweise wieder darauf – fehlender Beratung in einem Ausschuss kann ich keine abschließende Bewertung dieser offenen Fragen vornehmen. Das wäre in der Frage des Rechtsschutzes aber absolut wichtig.
Der dritte Bereich betrifft diese demokratischen Grundsätze. Für die Gemeindeverbände wird nun erfreulicherweise tatsächlich ein Mindestmaß an Demokratie festgesetzt. – Danke, das habe ich in diesem Fall positiv zur Kenntnis genommen. Das Problem ist – und dieses Problem betrifft natürlich uns als Minderheitsfraktion speziell und als Minderheitsfraktion auch häufig in Gemeinderäten –, dass in den Gemeindeverbänden diese Minderheitsfraktionen meistens nicht vertreten sind und daher keine direkte politische Kontrolle besteht.
Das heißt, entweder gibt man dem Gemeinderat mehr Kontrolle gegenüber dem Verband oder aber man schafft andere, neue Kontrollmechanismen, damit es eine erhöhte Transparenz oder zum Beispiel Berichtspflicht gegenüber der Öffentlichkeit gibt. Mit dem derzeitigen Vorschlag ist es jedenfalls noch nicht in der Form gewährleistet, dass wir mit vollem Herzen zustimmen können.
Ich sage daher, wir stehen diesen Vorschlägen tatsächlich sehr aufgeschlossen gegenüber, eine Zustimmung kann aber erst nach eingehender Begutachtung erfolgen. Da für uns diese eingehende Begutachtung nicht möglich war, gehen wir davon aus, dass sie dann im Verfassungsausschuss des Nationalrats stattfinden wird, und dann werden wir sehen, was das Ergebnis dieser eingehenden Begutachtung sein wird.
Mit heutigem Stand bleiben für mich und für meine Fraktion zu viele wesentliche Fragen offen, daher können wir diesem Gesetzesvorschlag unsere Zustimmung leider nicht geben. Ich sage das mit tatsächlichem Bedauern, weil ich davon ausgehe, dass der Antrag im Großen und Ganzen richtig intendiert war. Ich hätte nur gerne die Möglichkeit gehabt, alle meine Fragen im Vorfeld mit Ihnen zu besprechen und sie auch ausräumen zu können. Das heißt: dieses Mal keine Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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