Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 sowie 5 bis 7 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir werden daher so vorgehen.
Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (185/A-BR/2011)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Bevor ich das tue, verabschiede ich die Frau Bundesministerin: Bis zum nächsten Mal im Bundesrat bei uns! (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen sogleich in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.
10.25
Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen also über dieses Bundesverfassungsgesetz zur Stärkung der Rechte der Gemeinden und Länder, mit dem Inhalt der sprengelübergreifenden Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden, für die Möglichkeiten, dass sich Gemeindeverbände zusammenschließen können, und vor allem für weitere Möglichkeiten, sogenannte Gemeindeangelegenheiten bearbeiten zu können, nämlich auch den übertragenen Wirkungsbereich betreffend, dass also ein Zusammenschluss der Gemeinden über Ländergrenzen – also verschiedener Länder – ermöglicht werden soll und dass zwischen Gemeinden Vereinbarungen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich abgeschlossen werden können.
Insgesamt können wir Grüne einer Verbesserung der Kooperation auf Gemeindeebene natürlich nur zustimmen. Jeder Form einer Verbesserung – auch der in den Erläuterungen erwähnten Effizienz und Erhöhung der Effektivität – werden wir jederzeit zustimmen. Auch dem Ziel dieses Gesetzesantrages, nämlich einen Impuls für die Umsetzung von Reformvorhaben zu bringen, werden wir zustimmen. Kein Widerspruch! Da sind wir voll dabei. (Bundesrat Günther Köberl: Aber!) – Genau, aber! Wie immer gibt es ein Aber. (Bundesrat Mag. Klug: Da sind wir sehr gespannt!)
Das Aber bezieht sich auf die Möglichkeiten der Diskussion der Inhalte dieses Antrages. Die Zusammenarbeit der Bezirkshauptmannschaften kann angesichts der komplexer werdenden Aufgaben wirklich nur unterstützt werden.
Ich habe folgende drei Aspekte bei der Abwägung, wie wir uns diesem Antrag gegenüber verhalten, herangezogen, nämlich die Transparenz: Sind die hier neu beschriebenen Zuständigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar?, den Rechtsschutz: Wird das bestehende Rechtsschutzniveau gewahrt, oder wird es vielleicht sogar noch verbessert? – das wäre ja unser Ziel –, und die Fragen von demokratischer Kontrolle: Entsprechen diese neuen Gebilde vor allem im Fall der Gemeindeverbände den demokratischen Grundsätzen?
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