BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 36

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Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 sowie 5 bis 7 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir werden daher so vorgehen.

10.24.511. Punkt

Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (185/A-BR/2011)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Bevor ich das tue, verabschiede ich die Frau Bundesministerin: Bis zum nächsten Mal im Bundesrat bei uns! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. – Bitte.

 


10.25.30

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen also über dieses Bundesverfassungsgesetz zur Stärkung der Rechte der Gemeinden und Länder, mit dem Inhalt der sprengel­übergreifenden Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden, für die Möglich­keiten, dass sich Gemeindeverbände zusammenschließen können, und vor allem für weitere Möglichkeiten, sogenannte Gemeindeangelegenheiten bearbeiten zu können, nämlich auch den übertragenen Wirkungsbereich betreffend, dass also ein Zusam­menschluss der Gemeinden über Ländergrenzen – also verschiedener Länder – ermög­licht werden soll und dass zwischen Gemeinden Vereinbarungen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich abgeschlossen werden können.

Insgesamt können wir Grüne einer Verbesserung der Kooperation auf Gemeindeebene natürlich nur zustimmen. Jeder Form einer Verbesserung – auch der in den Erläute­rungen erwähnten Effizienz und Erhöhung der Effektivität – werden wir jederzeit zustimmen. Auch dem Ziel dieses Gesetzesantrages, nämlich einen Impuls für die Umsetzung von Reformvorhaben zu bringen, werden wir zustimmen. Kein Wider­spruch! Da sind wir voll dabei. (Bundesrat Günther Köberl: Aber!) – Genau, aber! Wie immer gibt es ein Aber. (Bundesrat Mag. Klug: Da sind wir sehr gespannt!)

Das Aber bezieht sich auf die Möglichkeiten der Diskussion der Inhalte dieses An­trages. Die Zusammenarbeit der Bezirkshauptmannschaften kann angesichts der komplexer werdenden Aufgaben wirklich nur unterstützt werden.

Ich habe folgende drei Aspekte bei der Abwägung, wie wir uns diesem Antrag gegen­über verhalten, herangezogen, nämlich die Transparenz: Sind die hier neu beschrie­benen Zuständigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar?, den Rechts­schutz: Wird das bestehende Rechtsschutzniveau gewahrt, oder wird es viel­leicht sogar noch verbessert? – das wäre ja unser Ziel –, und die Fragen von demokratischer Kontrolle: Entsprechen diese neuen Gebilde vor allem im Fall der Gemeindeverbände den demokratischen Grundsätzen?

 


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