BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 35

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zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eingebracht haben.

10.22.07 Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weiters wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen, den Antrag 185/A-BR/2011 gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, den Antrag 185/A-BR/2011 ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittel­mehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Antrag 185/A-BR/2011 ergänzen und als 1. Punkt der Tagesordnung in Verhandlung nehmen.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlos­sen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände und den Antrag 185/A-BR/2011 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kolle­gen sowie die Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates beziehungsweise die Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das zweite Halbjahr 2011 auf die Tages­ordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

 


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