Wir haben heute über Forschung und Entwicklung gesprochen. Das gilt genauso für unsere Gemeinden, das gilt für unsere Strukturen, das gilt für unsere Gremien, die wir zu betreuen haben. Da muss doch auch etwas bewegt werden! Da muss doch auch etwas verändert werden! Da können wir uns einen Stillstand nicht leisten, vor allem wenn das ein übereinstimmender Bürgerwunsch ist.
Was bringt das Gesetz? – Das Gesetz bringt eine flexible Zusammenarbeit der Gemeinden, von Gemeinde zu Gemeinde, auch bezirksgrenzenübergreifend, auch ländergrenzenübergreifend. Das ist doch ein Nonsens, dass jemand, der an einer Landesgrenze ist, weniger Rechte hat oder mehr Kilometer auf sich nehmen muss, wenn er zu einer Behörde fährt, als jemand, der im Binnenland oder irgendwo innerhalb des Landes seinen Gemeindewohnsitz hat. Da müssen wir eine Gerechtigkeit und eine gewisse Gleichheit auch für unsere Bürger herstellen.
Was das Besondere ist: Das Gesetz ist nicht nur ländergrenzenübergreifend angelegt. Bisher haben die Gemeinden im eigenen Bereich, im privatwirtschaftlichen Bereich, wenn es um Müllbeseitigung geht, wenn es um die Erhaltung eines Bades geht, selbstverständlich schon zusammengearbeitet. Das tun sie auch schon sehr häufig. Das geht aber weiter, das geht jetzt in den hoheitlichen Bereich hinein, wo die Gemeinden als Behörden auftreten.
Das ist ein wesentlicher Quantensprung und ein Vorteil dieses Gesetzes, weil wir damit die Gemeinden gewähren lassen und ihnen einen größeren Spielraum geben. Das ist doch Sinn und Zweck. Das ist gut und richtig, wenn wir das tun.
Bevor wir Zwangszusammenlegungen der Gemeinden in Kauf nehmen und Identitäten und Verwurzelungen zerstören, die das Ehrenamt in Gefahr bringen, weil das in kleinen Einheiten besser ausgestattet ist, ist es doch viel besser, die Gemeinden kooperieren und zusammenarbeiten zu lassen. (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht auch um Reformen. Wir leben in einem Staat mit vielen Strukturen und viel Bürokratie, die wir noch aus der Zeit eines gewissen Kaisers Franz Joseph übernommen und auch weitergepflegt haben. Im heutigen Österreich handelt es sich bei Franz und Josef um zwei Personen: um Franz Fiedler vom Österreich-Konvent und Josef Moser vom Rechnungshof. Die haben uns eine Fülle von Möglichkeiten, von Reformvorschlägen aufgezeigt. Es braucht nichts mehr Neues erfunden zu werden. Es liegt alles auf dem Tisch. Wir brauchen nur eins nach dem anderen, also alles der Reihe nach abzuarbeiten. Eins nach dem anderen!
Ich bin kein Anhänger der Theorie, die lautet: Wir werden jetzt die große Verfassungsreform machen, wir werden quasi ein Programm Kelsen II – Kelsen gilt als Architekt der österreichischen Bundesverfassung – machen. Das werden wir nicht schaffen. Aber ich bin ein Anhänger einer konsequenten Kleinarbeit. Schritt für Schritt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Das ist ein erster Schritt in Richtung einer – wie es heute schon im Rundfunk genannt wurde – „kleinen Verwaltungsreform“. Ich weiß, dass das nicht die Welt ist, dass das keine großartige Erfindung ist, aber es ist ein kleiner Schritt. Ich möchte damit erreichen, dass die Menschen, die Wählerinnen und Wähler sehen, die arbeiten ordentlich und nehmen eines nach dem anderen in Verhandlung. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die bei dieser Arbeit mitgegangen sind.
Ich habe den Gesetzentwurf zeitgerecht allen Fraktionen zugeleitet. Wenn man sich heute hier herstellt und sagt: Wir waren da nicht eingebunden, wir wissen da nichts!, dann geht das zu weit. Das entspricht nicht unseren demokratischen Spielregeln, wenn man sechs, sieben Wochen keine Rückmeldung, keine Antwort bekommt, nichts davon
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