BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 40

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hört, dass man etwas verbessern oder verändern will, und sich dann herstellt und sagt: Nein, das nehmen wir nicht in Kauf, das ist undemokratisch, das ist bürokratisch oder was auch immer! Das wird von den Bürgerinnen und Bürgern, die wollen, dass in dieser Republik auch etwas weitergeht, nicht honoriert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war kein leichter Weg, zu diesem Geset­zesantrag zu kommen, weil der normale Weg natürlich eine Regierungsvorlage ist, so wie es auch in der Verfassung steht. Aber in der Verfassung steht auch, dass der Bundesrat das Recht hat, Gesetzesanträge zu stellen. Und ich glaube, wir sollten es nicht bei dem einen Mal bewenden lassen, sondern auch in Zukunft systematisch fragen: Was können wir tun?, insbesondere wenn es um Materien an der Schnittstelle zwischen Ländern, Bund und Gemeinden geht. Wir sind doch die Länderkammer. Warum sollen wir nicht Initiativen, die diese Materien betreffen, auch aus diesem Haus starten? Dann wird es keine Diskussionen mehr darüber geben, was dieser Bundesrat leistet und was er macht.

Ich fordere Sie alle auf, in Zukunft darauf zu achten, dass es nicht bei einer Eintagsfliege bleibt, sondern dass wir so systematisch offene Fragen aufarbeiten und mithelfen, zu Lösungen zu kommen. Ich glaube, dass das sehr wohl im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ und des Bundesrates Zangerl.)

10.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Klubvorsitzender Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


10.43.58

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Vertreter der Regierungsparteien im Bun­desrat bringen heute eine Gesetzesinitiative und einen Gesetzesantrag im Bundesrat ein, der eindeutig das Ziel verfolgt, auf der einen Seite eine kleine Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen, aber auf der anderen Seite auch ein deutliches Zeichen für rund 2 357 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Österreich zu setzen, und zwar ein Zeichen dahin gehend, dass der Bundesrat großes Interesse daran hat, alle österreichischen Gemeinden zu stärken und allen österreichischen Gemeinden in Zukunft die Zusammenarbeit zu erleichtern und in vielen Bereichen auch auszubauen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der heutige Gesetzesantrag wird unter dem Strich den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Möglichkeit bieten, einen Gemeinde­verband einzurichten und mit diesem einzigen Gemeindeverband viele Projekte für die eigene, aber natürlich auch für umliegende Gemeinden zu realisieren. Mit dieser besonderen Gesetzesinitiative werden in Zukunft Projekte auf Gemeindeebene effizienter, einfacher, kostengünstiger und mit mehr Qualität realisiert werden können.

Ich darf daher für die sozialdemokratische Bundesratsfraktion sagen, dass sich insbe­sondere unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf den heutigen Tag beson­ders gefreut haben. In der Früh wurde in den Medien schon von einem historischen Tag für den Bundesrat gesprochen. Der Fraktionsvorsitzende der ÖVP, Präsident Gottfried Kneifel, hat es schon angesprochen. Meines Erachtens ist es ein historischer Tag für den Bundesrat deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, weil wir in dieser Gesetzgebungsperiode eine Gesetzesinitiative auf die Reise schicken, die eine hun­dert­prozentige Chance auf Realisierung hat, und wo das Novum ist, dass ein Geset­zesantrag nicht zuvor im Nationalrat beraten wurde.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite