BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 41

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Jene, die in den Protokollen des Bundesrates, die immer sehr sorgfältig und sehr ge­nau geführt werden, nachlesen, werden auf zwei Beispiele kommen, die eventuell eine Tangente dazu liefern. Beispiel eins: der Vertrag von Lissabon. Werte Kolleginnen und Kollegen, den Vertrag von Lissabon haben wir hier im Bundesrat diskutiert, auch mit einem eigenen Antrag. Aber es gab dazu, offen gesagt, einen Parallelantrag im Nationalrat. Das zweite Beispiel, werte Kolleginnen und Kollegen, befasst sich mit dem Stellungnahmerecht und dem Teileinspruchsrecht des Bundesrates. Und ganz offen gesagt, werte Kolleginnen und Kollegen, an alle, die das nachlesen: Das hat der Nationalrat bisher noch nicht einmal in Beratung genommen. Insofern glaube ich, dass es uns gut ansteht, unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen und zu sagen: Das ist ein historischer Tag im Bundesrat.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage – Hand aufs Herz –: Bleibt das jetzt eine Eintagsfliege? Wir alle, werte Kolleginnen und Kollegen, kennen grundsätzlich den Weg der Bundesgesetzgebung, und wir alle wissen, dass wir grundsätzlich im zweiten Durchgang drankommen. Insofern stellt sich für unsere Fraktion und somit auch für mich persönlich die Frage: Soll das jetzt eine Eintagsfliege bleiben?

Meines Erachtens tangiert diese Fragestellung ganz zentral das Rollenverständnis des Bundesrates, und ich glaube, dass wir uns mit aller Vorsicht, mit aller Sensibilität an diese Frage so heranarbeiten und sagen sollen: Dort, wo wir der Meinung sind, dass unmittelbare Interessen der Länder, auch um das Wort „Föderalismus“ zu strapazieren, betroffen sind, sollten wir es nicht bei einer Eintagsfliege bewenden lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass das natürlich viele Gedanken auslöst. Es wird bei uns viele Fragen aufwerfen. Aber ich bin der Meinung, dass nicht nur die Regierungsklausur am Semmering, sondern auch die Initiative der beiden Regierungs­parteien im Bundesrat gezeigt hat, dass wir in dieser Legislaturperiode noch einiges vorhaben. Und wir werden uns gemeinsam bemühen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vom heutigen Tag im Bundesrat soll ein schönes, kooperatives, konstruktives Zeichen an unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ausgehen. Wir alle wissen, die Rolle einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters hat eine derartige Änderung erfahren, dass die Anforderungen und auch die rechtliche Verantwortung täglich steigen. Und ich glaube, dass der Bundesrat gut daran tut, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Bundesländern so zu unter­stützen, dass sie zukünftig Projekte im Interesse der Gemeindebürgerinnen und Ge­mein­debürger auf die Reise schicken können und dabei rechtlich gut abgesichert sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

Es geht nicht darum, dass wir heute eine verfassungsrechtliche Initiative auf die Reise schicken mit der sogenannten Reformkeule von oben. Darum geht es nicht. Der zentrale Inhalt dieser Gesetzesinitiative besteht darin, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine sanfte Reform anzubieten und gemeindeübergreifende Koopera­tionen und Zusammenarbeit in Zukunft attraktiver zu machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ und des Bundesrates Zangerl.)

10.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Bundesrätin Dr. Kickert hat sich zum zweiten Mal zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Es spricht nichts dagegen, klüger zu werden!)

 


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