BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 56

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Ich beziehe mich auf Artikel 56, Sicherheit am Arbeitsplatz und der Bevölkerung, auf Artikel 2 – das wurde heute schon genannt –, die Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, und Artikel 58, die Schaffung eines günstigen Klimas für Investitionen.

Wenn man in Südafrika lebt und arbeitet, weiß man, dass man hinter drei bis fünf Meter hohen Mauern, die mit Elektrozäunen gesichert sind, leben und arbeiten muss. Das ist nicht jedermanns Sache, und darunter leiden natürlich jene, die sich das nicht leisten können – die Bevölkerung und jene in den Townships.

Die mangelnde Sicherheit und die herumstreifenden Gangs in Südafrika sind bekannt – diesen möchte ich mich nicht weiter widmen. Wesentlich ist für mich die Rechts­staatlichkeit, denn diese ist im Abkommen festgehalten. Rechtsstaatlichkeit wird in erster Linie definiert als die Wahrung des Eigentums, die Basis der freien Markt­wirtschaft, die Basis der sozialen Marktwirtschaft und die Unabhängigkeit der Gerichte.

Wie schaut es mit der Rechtsstaatlichkeit heute, 2011, in Südafrika aus? – Die Südafrikaner haben seitens der Regierung zwei Programme erhalten, und zwar das Landumverteilungsprogramm, sogenannte Land Claims, und das Programm „Black Economic Empowerment“. Ziel des Programms der Land Claims ist, 30 Prozent des gesamten Landes Südafrikas neu zu verteilen. Bis jetzt galt das Prinzip „Willing seller, willing buyer“. Das heißt, der, der verkaufen wollte, konnte auch kaufen. Dadurch, dass das nicht zur vollsten Zufriedenheit der Regierungsparteien, der Partei des ANC geführt hat, wird zunehmend das Wort „Enteignung“ in den Mund genommen.

Wir alle wissen, was im Nachbarstaat Simbabwe passiert ist: In Simbabwe – ursprüng­lich ein blühendes Land – gibt es heute 80 Prozent Arbeitslosigkeit. Die Währung wurde letztes Jahr nach über einer Million Prozent Inflation abgeschafft. Simbabwe, einst ein Nahrungsmittelexportland, ist heute ein Importland und bettelarm.

Wir sollten hier darauf drängen – zumindest rhetorisch –, dass die Entwicklung in Südafrika nicht den gleichen Verlauf nimmt wie die Entwicklung in Simbabwe, denn auch in Simbabwe waren die Vorzeichen die gleichen.

Das zweite Programm ist „Black Economic Empowerment“, das ursprünglich sicher sinnvoll war, damit die schwarze Bevölkerung Anteile an dem zurzeit immer noch – jetzt nicht mehr ganz, aber in erster Linie – von der weißen Bevölkerung beherrschten Wirtschaftsleben bekommen konnte. Auch das ufert mittlerweile aus, indem von zwangsweisen Stakeholder-Maßnahmen gesprochen wird, das heißt, dass die schwar­ze Bevölkerung Eigentumsanteile von Firmen erhalten muss. Das kann es ja wirklich nicht sein. Und das ist auch der Grund dafür, dass es bereits zahlreiche Klagen euro­päischer Investoren in Südafrika gibt, einerseits gegen das Landumverteilungs­pro­gramm und andererseits gegen dieses „Black Economic Empowerment“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre angebracht, dass die Europäische Kommission nicht nur zentralistisch – Entschuldigung, wenn ich mir den Ausdruck erlauben darf – „champagnisierend“ anlässlich der wirklich exzellent ausgerichteten Fußballweltmeisterschaft anstößt, sondern auch auf die Probleme eingeht. Südafrikas Nationalsport ist Rugby. Südafrika ist regierender Rugby-Weltmeister. Und es ist interessant festzustellen, dass verschiedene Gruppierungen verschiedene Sportarten ausüben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen unterstützen dieses Ab­kommen natürlich, weil es sinnvoll ist, wenn Südafrika in den internationalen Staa­tenbund eingebunden ist.

Ergänzend dazu darf ich sagen, dass Südafrika vor Kurzem auch Teil der BRICS-Staaten wurde – die BRICS-Staaten sind die neu aufkommenden Schwellenländer,


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