Wir gelangen daher zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2008–2010 (III-370-BR/2009 d.B. sowie 8508/BR d.B.)
6. Punkt
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2009–2011 (III-388-BR/2010 d.B. sowie 8509/BR d.B.)
7. Punkt
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2010 bis 2012 (III-435-BR/2011 d.B. sowie 8510/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 5 bis 7 ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2008–2010 liegt in schriftlicher Form vor. Ich stelle daher sogleich gemäß Ausschussberatung den Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Auch der Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2009–2011 liegt schriftlich vor. Ich stelle daher auch da sogleich den Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend komme ich zum Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite