tionen darüber wünschen würde, auf welche Weise die starke Stimme Österreichs in EU-Gremien denn sprechen sollte.
Bezüglich der Umsetzung des Lissabon-Vertrags wäre das sogenannte EU-Informationsgesetz wesentlich, das ja in Verhandlung ist und von dem wir uns ja alle im besten Sinne oder in der Vision erwarten, dass damit die Chance genützt wird, die sogenannte Bürgernähe durch Transparenz zu erreichen, die in Artikel 1 des Vertrages der EU angeführt ist. Nur: Sogar über das EU-Informationsgesetz gibt es keine Informationen. Es wird im Geheimen verhandelt.
Das heißt, da würden wir gerne wissen: Wie viel weiß darüber das Außenministerium? Und wie und in welcher Form wird an den Verhandlungen zu diesem EU-Informationsgesetz von österreichischer Seite Einfluss genommen?
Das Zweite betrifft den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Da heißt es im Bericht, die Verhandlungen mit dem Europarat werden bis Mitte dieses Jahres abzuschließen sein. – Das ist demnächst.
Das Problem: Auch da übt der Rat größte Geheimhaltung. Sogar das Europäische Parlament hat mehrmals auf die Aufhebung dieser Geheimhaltung gedrängt und ist daran gescheitert.
Wie steht das Außenministerium dazu, beziehungsweise wie kommen wir da weiter?
Ein anderer, nicht unter diesen Geheimhaltungsaspekt fallender Punkt rund um den Lissabon-Vertrag sind die europäischen Bürgerbeteiligungen beziehungsweise die europäischen BürgerInneninitiativen. Da geht es ja auch darum, dass wir die im Februar 2011 angenommene Vorlage innerhalb von zwölf Monaten umsetzen sollten.
Da wäre eine ganz konkrete Frage: Bis wann zirka ist mit einer Regierungsvorlage zu rechnen? Und: Sind dem Außenministerium die Eckpunkte einer solchen Regierungsvorlage vielleicht schon bekannt? Wir wissen ja, es kommt aus dem Innenministerium, aber nichtsdestotrotz: eine starke Stimme hoffentlich auch innerhalb der Regierung.
Der zweite Punkt ist der große Bereich der EU-Erweiterung – das wurde schon angesprochen – mit Kroatien. Da hätten wir gerne eine Aufklärung in der Frage, wie daran gedacht wird, eine Lösung für jene BosnierInnen zu finden, die auch einen kroatischen Pass haben werden, in dem Moment, wo Kroatien beigetreten sein sollte. Das hat ja auch Konsequenzen für Bosnien-Herzegowina. Soviel ich weiß, ist das neben dem großen Brocken der Justizreform auch noch ein sehr offener Bereich, der im Bericht zum Beispiel nicht erwähnt wird.
Bezüglich des Kosovo würden wir sehr stark dafür plädieren, dass Österreich, wie Sie als Staatssekretär jetzt gerade erwähnt haben, mit starker Stimme spricht, dass Österreich stärkere Überzeugungsarbeit innerhalb der EU auf jene fünf Staaten leistet, die den Kosovo noch nicht anerkannt haben, und würden uns im Bericht noch eine Information dazu wünschen, ob es einen Zeitplan in Richtung Visa-Liberalisierung geben sollte.
Herr Staatssekretär, Sie haben außerdem die EU-Strategie für den Donauraum angesprochen, zum Beispiel mit dem Hinweis des verstärkten Nützens der vorhandenen Expertise. Da wäre jetzt mein Appell in genau diese Richtung gegangen, nämlich mit der Bitte, mit dem Ersuchen, die regionalen und lokalen Akteure der Zivilgesellschaft stärker in diese Strategien einzubinden. Da die Donau-Strategie auch eine Verbesserung der sozialen Lage der benachteiligten Minderheiten vorsieht, wäre weiters eine in eine Frage eingepackte Anregung der Vorschlag, die EU-Strategie zur Integration der Roma eventuell auch mit der Donau-Strategie zu verbinden. Sie haben die Roma-Strategie beim Kapitel Ungarn angesprochen. Jedenfalls könnten sich da möglicher-
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