BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 51

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rung der Öffentlichkeit für das Problem Gewalt; die Förderung von Kinderschutzzentren und vergleichbaren Einrichtungen, die präventiv aufklärend und helfend im Bereich von Gewalt und sexuellem Missbrauch tätig sind; diverse Informationsmaterialien für unterschiedliche Berufsgruppen und Ähnliches mehr. Ich möchte Sie da jetzt nicht strapazieren, aber es gibt sehr gute Informationsmaterialien, auch, weil Sie das ange­sprochen haben, unsere Internetdarstellung. Heute geht es beispielsweise in mehreren Zeitungen um Hinweise, was Fragen zu Familienleistungen zwischen 24 und 26 Jahren anbelangt. Da gibt es gute Angebote.

Wir werden uns auch um die Reform des Jugendwohlfahrtsrechts noch intensiver bemühen. Es gibt einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Umsetzung scheitert derzeit an der Problematik, dass die Länder zwar die Grundsatzgesetzgebung des Bundes akzeptieren, nicht aber die Kosten tragen wollen. Der nächste Finanzausgleich findet erst 2014 statt, das Thema ist aber jetzt relevant. Wir werden eine Art Angebot machen, um hier zumindest für diese drei Jahre die Finanzierung sicherzustellen. Wenn Sie die Probleme anschauen, die im Bereich der Jugendwohlfahrt zwischen­zeitlich ständig auftreten, werden Sie sehen, dass es notwendig ist, hier gerade das Vier-Augen-Prinzip, das ja dann insgesamt auch die Mehrkosten verursacht, raschest umzusetzen.

Wir haben auch mehrere Herausforderungen abgeleitet, was Unterstützung der Familienpolitik im Bereich Forschung anbelangt. Beispielsweise gibt es eine Unter­suchung über die Auswirkung von Scheidungen auf Kinder – die wird im ersten Quartal 2012 vorliegen –, eine Gewaltprävalenzstudie 2011 – Ergebnis im Herbst –, eine Studie, wo es darum geht, den Kinderwunsch und die wichtigsten Determinanten zu dessen Verwirklichung zu untersuchen – diese wird ebenfalls gerade durchgeführt. Also wir haben eine Reihe von systematischen Schritten gesetzt, um für die Familienpolitik die richtigen Grundlagen und Entscheidungshilfen zu haben.

Meine Damen und Herren, das alles zusammenfassend darf ich Ihnen eines nahe­legen: Wenn Sie die Zeit haben, wenn Sie die Möglichkeit haben, nehmen Sie sich den einen oder anderen Bericht wirklich zur Hand! Er ist es wert, noch weiter verfolgt zu werden, und er ist nicht, wie manche anderen Berichte, damit abzuhaken, dass man sagt, das war „eh“ nur das Jahr 2009 und zehn Jahre zurück, sondern die Aussagen sind auch in den nächsten zehn Jahren in vielen Bereichen noch gültig. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.53.392. Punkt

Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2010 (III-438-BR/2011 d.B. sowie 8516/BR d.B.)

 


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