werden und – bei einem so großen Projekt – dann nicht gleich einmal im ersten Schritt der Großteil sofort umgesetzt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage das in voller Offenheit, weil wir doch signalisieren möchten – ich weiß mich mit dem Kollegen Kneifel in diesem Zugang zu diesem Thema auf einer inhaltlichen Ebene –, dass wir uns dieses Thema nicht leicht machen wollen. Für unsere Fraktion war die Diskussion mit den Experten im Verfassungsausschuss – Präsident Fiedler, Präsident Moser, Volksanwalt Kostelka und Direktor Bußjäger – eine äußerst interessante und darüber hinaus eine sehr qualitätvolle – wenn ich das so salopp sagen darf, Edgar Mayer –, weil für uns in der zweiten Kammer auf der Ebene der Bundesgesetzgebung tolle Ideen dabei waren.
Ich sage aber auch gleich dazu, dass wir uns im Zusammenhang mit dem Konvent und in der Behandlung im Bundesrat vielleicht doch eher am Start befinden. Warum sage ich das nicht schaumgebremst? – Meines Erachtens waren sich die Experten bei drei Dingen einig, die man sozusagen anpacken sollte. Diese drei Dinge, bei denen im Wesentlichen Konsens geherrscht hat, waren erstens die Bildung und die Schulverwaltung, zweitens das Thema Gesundheit und Struktur der Krankenanstalten. Das dritte Thema war natürlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Verwaltungsreform im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage gleich vorweg: Zu diesen drei Punkten möchte ich – vor allem zu den ersten beiden – auf die regelmäßige Berichterstattung in den Printmedien verweisen, weil es nicht nur im Bereich der Bildung und der Schulverwaltung permanente Beratungen – wie auch jetzt wieder in der Landeshauptleutekonferenz – gegeben hat, sondern die neue Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz bereits in den Medien geäußert hat, unter ihrer Vorsitzführung für das Bundesland Salzburg nächste Schritte zu setzen.
Zum Thema Gesundheit: Wie oft haben wir schon diskutiert, dass wir eine österreichweite Steuerung im Bereich der Gesundheitspolitik der Krankenanstalten bevorzugen würden, weil wir durchaus von einzelnen Stilblüten in den Ländern wissen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ganz vernünftig aufgestellt sind – ich darf das vielleicht etwas diplomatisch formulieren.
Zu guter Letzt zum Punkt 3, zur Verwaltungsgerichtsbarkeit: Wir werden uns bemühen, in nächster Zeit gemeinsam eine Initiative zu starten, weil ich auch letztes Mal zum Thema Gemeindeverbände bereits gesagt habe: Hand aufs Herz, war das für den Bundesrat eine Eintagsfliege, oder wollen wir noch das eine oder andere Projekt starten?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es steht uns aus dem Blickwinkel des Konvents gut an – und das wäre auch in etwa die Leitlinie –, uns den Bundesratsrucksack nicht so vollstopfen zu lassen, dass uns bereits nach der Hälfte der Reise die Kraft verlässt. Wir sollten uns daher meines Erachtens gerade in der Länderkammer zum Konvent einzelne Projekte heraussuchen, die unter der Richtschnur Länderkammer, Bundesländer, Föderalismus und Kommunen aus unserer Sicht bei uns gut aufgehoben wären. Insofern bin ich sehr, sehr zuversichtlich, dass gerade diese Beratungen zu weiteren tollen Projekten führen würden.
Zwei letzte Gedanken. Ich glaube, wenn wir den Konvent ernst nehmen, birgt er für die Bundesrätinnen und Bundesräte viele Informationen in sich, um nicht nur in den Parlamentsklubs, sondern auch – Hand aufs Herz! – in den Landtagsklubs unsere Meinungen dahin gehend einzubringen. Es sind genug Informationen, Vorschläge, politisches Material enthalten, sodass wir das auch bei uns zu Hause gut, sauber, anständig, mit Power für die Zukunft einbringen können.
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